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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten
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Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft
oder Personen mit öffentlich-rechtlichem Auftrag für die Ausübung ihrer Aufgaben mit Bezug zur Landwirtschaft oder zum Veterinärwesen auf Agate zu. Eingeschlossen in den Benutzerkreis sind auch Akteure, die mit ihrem Mitwirken einen medienbruchfreien Datenfluss ermöglichen. Zu nennen sind z. B. Einkellerer von Traubengut oder Betreiber von Vergärungs- oder Kompostieranlagen. Das BLW benötigt von diesen Personen Daten, um Authentifizierung, Grobautorisierung und Support sicherstellen zu können.
Absatz 3 – Das IAM-System wird in der Verantwortung des BLW betrieben. Es gelten daher zusätzlich zu dieser Verordnung die Bestimmungen der Verordnung über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes (IAMV). Diese Verordnung regelt unter anderem, welche Daten das IAM-System bearbeiten darf.
Absatz 4 – Das IAM-System kann darüber hinaus die Authentifizierung von Personen für ein externes Informationssystem vornehmen (Identity Federation). Unter „externen Informationssystemen“ sind primär private oder öffentlich-rechtliche Informationssysteme zu verstehen, die nicht über das Internetportal Agate erreichbar sind. Der Betreiber oder Anbieter des externen Informationssystems muss ein Gesuch an das BLW richten. Für eine positive Beurteilung müssen zwingend die folgenden zwei Bedingungen erfüllt sein:
Das externe Informationssystem muss dieselbe Zielgruppe wie das Internetportal Agate haben. Gemeint ist hier jedoch nicht, dass es ausschliesslich diese Zielgruppe haben darf – diese Personen können auch lediglich eine von mehreren Zielgruppen des externen Informationssystems darstellen. In diesem Fall muss für die restlichen Zielgruppen aber zwingend eine von Agate separate Authentifizierung genutzt werden.
Das externe Informationssystem muss seine Benutzerinnen und Benutzer in ihrer Arbeit massgeblich unterstützen. Gemeint sind hier insbesondere Informationssysteme, welche das Betriebsmanagement vereinfachen, Melde- bzw. Aufzeichnungspflichten aufgrund der
Agrargesetzgebung ermöglichen oder die tägliche Arbeit der Benutzerinnen und Benutzer in anderen betrieblichen Belangen massgeblich erleichtern.
Während dem Login-Prozess wird die Benutzerin oder der Benutzer auf eine Login-Seite des Bundes weitergeleitet, wo die persönlichen Agate-Credentials eingegeben werden können. Das IAM-System des Internetportals Agate übernimmt die Authentifizierung und gibt das Ergebnis (positive oder negative Authentifizierung) sowie bei positiver Authentifizierung einen eindeutigen Personenidentifikator an das externe Informationssystem zurück. Für die Zuweisung der korrekten Berechtigungen im externen Informationssystem (Autorisierung der Benutzer) ist und bleibt dieses vollumfänglich selbst verantwortlich.
Das BLW wird hierfür Gebühren gemäss Gebührenverordnung des BLW erheben (siehe Anhang der Verordnung).
Artikel 21
Um Personen zu authentifizieren und die grobe Autorisierung vorzunehmen, muss das IAM-System des Internetportals Agate Zugriff auf Personendaten haben. Dieser Artikel regelt, wie Personendaten ins IAM-System gelangen. Die IAMV regelt darüber hinaus, welche Personendaten im IAM-System gespeichert werden dürfen.
Absatz 1 – Die Daten der hier erwähnten Personen sind im Informationssystem AGIS vorhanden und können von dort bezogen werden.
Absatz 2 – Daten von anderen Personen müssen auf einem anderen Weg erhoben werden. Falls diese Daten bereits in einem Teilnehmersystem vorhanden sind, können die Verantwortlichen des Teilnehmersystems diese Daten an das BLW übermitteln. Das BLW kann diese Daten anschliessend