Vorlage

Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 206Fedlex · Vorlage

a. Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen nach der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung vom 7. Dezember 19983;

b. Tierhalter und Tierhalterinnen nach der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 19954;

c. Equideneigentümer und -eigentümerinnen nach der Tierseuchenverordnung;

d. Personen, die neben den Personen nach den Buchstaben a–c in den Bereichen Agrardatenverwaltung und Lebensmittelsicherheit Meldepflichten erfüllen müssen;

e. Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung sowie Personen, Unternehmen oder Organisationen, die im öffentlich-rechtlichen Auftrag handeln.

3 Die Bearbeitung der Daten richtet sich nach der Verordnung vom 19. Oktober 20165 über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes.

4 Das BLW kann dem Eigentümer eines externen Informationssystems auf Gesuch hin bewilligen, dass die Authentifizierung von Personen für dieses Informationssystem über das IAM-System des Internetportals Agate erfolgt. Das externe Informationssystem muss:

a. sich an Personen nach Absatz 2 richten und

b. die Benutzer und Benutzerinnen in der Bewirtschaftung ihres Landwirtschaftsbetriebs oder in der Tierhaltung massgeblich unterstützen.

Art. 21 Beschaffung der Daten für das IAM-System des Internetportals

Agate

1 Daten von Personen nach Artikel 20a Absatz 2 Buchstaben a und b bezieht das IAM-System aus AGIS.

2 Daten von anderen Personen erhebt das BLW. Sie können von diesen Personen selbstständig erfasst oder von den Verantwortlichen eines Teilnehmersystems an das BLW geliefert werden.

Art. 22 Weitergabe von Daten aus dem IAM-System des Internetportals

Agate

1 Das BLW kann Personendaten aus dem IAM-System des Internetportals Agate an die zuständigen kantonalen Behörden weitergeben, falls dadurch der Vollzug unterstützt wird.

2 Es kann Teilnehmersystemen bewilligen, Personendaten aus dem IAM-System zu beziehen.

3 SR 910.91

4 SR 916.401

5 SR 172.010.59