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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten

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Vernehmlassung

13 Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV)

13.1 Ausgangslage

Die ISLV wurde im Rahmen der AP 14–17 neu konzipiert und strukturiert sowie in den Jahren 2015– 2018 geringfügig angepasst und erweitert. Die in der Verordnung aufgeführten Informationssysteme unterstützen mit ihren Daten die Bundesaufsicht und die Berichterstattung sowie den Vollzug der Landwirtschaftsgesetzgebung in den Kantonen. Diese Systeme schaffen mehrheitlich Synergien mit Systemen ausserhalb der Landwirtschaft wie beispielsweise der Lebensmittelsicherheit, dem Veterinärwesen oder der Bundesstatistik.

Per 1. Januar 2017 ist die Verordnung über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes (IAMV) in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt u. a. verschiedene Aspekte betreffend Identitätsverwaltungs-Systeme (IAM-Systeme) in der Bundesverwaltung und enthält damit Regelungen in Bezug auf das IAM-System des Internetportals Agate.

13.2 Wichtigste Änderungen im Überblick

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der verwendeten Nährstoffgehalte in Lieferungen in HODUFLU (Webapplikation zur Verwaltung von Hof- und Recyclingdüngerverschiebungen) sollen diese gemäss einem neuen Kriterium beschrieben werden. Dieses sagt aus, ob ein Bewirtschafter bei gewissen Tierkategorien eine Stickstoff- und Phosphor reduzierte Fütterung anwendet.

Die Bestimmungen zum Internetportal Agate (Art. 20–22) werden neu formuliert, um die Artikel zu den Daten im IAM-System klar vom Artikel zum Internetportal Agate selbst zu trennen. Eine solche Aufteilung ist präziser und ermöglicht es, dieselbe Terminologie wie in der IAMV zu verwenden. Es handelt sich dabei grösstenteils um rein textliche Anpassungen, welche keine Änderungen an der bisherigen Praxis nach sich ziehen werden.

13.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

Artikel 14

d. Setzt eine Bewirtschafterin oder ein Bewirtschafter bei einer Tierkategorie Stickstoff- und Phosphorreduziertes Futter (NPr) ein, muss mit dem Kanton eine Vereinbarung unterzeichnet sein. Die Information über eine vorhandene Vereinbarung wird von den Kantonen verwaltet. Im Computersystem bedeutet dies konkret, dass je Tierkategorie ein Flag (Kreuz) vorhanden ist. Der Kanton übermittelt diese Information über die betreffende Schnittstelle an HODUFLU. In HODUFLU kann der entsprechende Bewirtschafter bei Hofdüngerprodukten von mit NPr-Futter gefütterten Tieren keinen Standardwert mehr anwählen.

Artikel 20

Als E-Government-Internetportal stellt Agate seinen Benutzerinnen und Benutzern einen zentralen Zugang zu Informationssystemen zur Verfügung, welche unter öffentlich-rechtlichem Auftrag in den Bereichen Agrardatenverwaltung und / oder Lebensmittelsicherheit betrieben werden. Diese Informationssysteme ermöglichen hauptsächlich die elektronische Erfassung von Daten, deren Erhebung verordnet ist, und / oder die Einsicht in solche Daten. Sie werden als Teilnehmersysteme des Internetportals Agate bezeichnet.

Artikel 20a

Absatz 1 – Das IAM-System des Internetportals Agate authentifiziert Personen, Maschinen und Systeme gegenüber Agate und den Teilnehmersystemen und nimmt eine Grobautorisierung vor.

Absatz 2 – Das Internetportal Agate richtet sich primär an Personen mit gesetzlichen Meldepflichten in den in Artikel 20 genannten Bereichen. Ausserdem greifen Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung