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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 208Fedlex · Vorlage
Anhang (Ziff. II)
Änderung anderer Erlasse
Die Verordnung vom 16. Juni 20066 über Gebühren des Bundesamtes für Landwirtschaft wird wie folgt geändert:
Art. 3a Bst. c
Keine Gebühren werden erhoben für:
c. die Nutzung von elektronischen Diensten des BLW durch Dritte, die ausschliesslich im öffentlich-rechtlichen Auftrag handeln oder die EU-Rechtsumsetzung unterstützen.
Anhang 1 Ziff. 10
Gebühren für Dienstleistungen und Verfügungen
10 Verordnung vom 23. Oktober 20137 über Informations-
systeme im Bereich der Landwirtschaft
10.1 Anschluss eines externen Informationssystems an das
IAM-System des Internetportals Agate (Art. 20a Abs. 4):
a. einmalige Pauschale für Arbeiten im Zusam- 1300–3300 menhang mit dem Anschluss
b. jährliche Pauschale zur Deckung von Lizenz- 500–2000 und Supportkosten