Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 26 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Verordnungspaket 2018
sen jedoch die Abschaffung der gestaffelten Nutzung aufgrund der schwierigen Umsetzung und Kontrollierbarkeit. Die Umweltseite lehnt die Anpassung einstimmig ab oder fordert – zusammen mit einigen Kantonen - stattdessen einen Rückzugsstreifen von 10%, welcher im Krautsaum stehen gelassen werden muss.
Der Zwischenbericht in Form einer Checkliste für Vernetzungsprojekte wird als administrative Vereinfachung begrüsst.
Ressourceneffizienzbeiträge für emissionsmindernde Ausbringung, schonende Bodenbearbeitung, präzise Applikation, zeitliche Befristung: Die Kantone und weitere Stellungnehmer verlangen eine Harmonisierung der Befristung aller REB Beiträge. Die meisten Branchenorganisationen fordern unbefristete Ressourceneffizienzbeiträge. Die Umweltseite will nach Ablauf der Beitragszahlung ein Obligatorium für die REB Massnahmen.
Ressourceneffizienzbeitrag für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung der Schweine: Die Branche und Forschung im Biobereich verlangen, dass sich Bio-Mastschweinebetriebe an diesen Ressourceneffizienzbeiträgen beteiligen können. Bei den heute festgelegten Werten könnten die Biobetriebe nicht teilnehmen, da sie nicht auf gewisse synthetische Aminosäuren ausweichen können.
Beitrag für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau, im Rebbau und im Zuckerrübenanbau - Voraussetzungen und Auflagen: Die Kantone und betroffenen Branchenorganisationen verlangen die Streichung dieser Voraussetzung.
Beitrag für die Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche: Die Produzentenorganisationen begrüssen den Beitrag und die hohe Flexibilität. Die Kantone lehnen den Vorschlag aus Gründen der Komplexität ab oder wünschen eine Vereinfachung der Massnahme.
Die beantragten Ergänzungen der ÖLN-Regelung über den Erosionsschutz (u.a. Harmonisierung zwischen dem Massnahmenplan und dem Wiederholungsfall innert 6 Jahren; Regelung in Flächenabtausch) werden grossmehrheitlich gutgeheissen. Die bäuerlichen Kreise beantragen eine Gleichstellung zwischen den eigenen, präventiven Massnahmen und dem Massnahmenplan sowie
Anpassungen beim GMF-Programm, die nicht Gegenstand der Vernehmlassung waren.
Zusätzlicher RAUS-Beitrag für im Sommerhalbjahr weidende männliche Tiere der Rindergattung sowie weibliche Kälber und Jungrinder: Die Produzentenorganisationen begrüssen den Beitrag, während die Kantone den Vorschlag als Widerspruch zur Vereinfachung und als Verkomplizierung betrachten und somit ablehnen.
Kürzung der Direktzahlungen: Die Aufhebung von Artikel 102 Absatz 2 wird mit grosser Mehrheit abgelehnt, da ansonsten keine Regelung betreffend Tierschutzkontrollen vorhanden sei. Die vorgeschlagenen Änderungen im Anhang 8 werden mehrheitlich begrüsst. Der SBV und 25 weitere Organisationen sind mit Änderung von Ziffer 2.2.6 Buchstaben e und f (Bodenbedeckung, Erosion) grundsätzlich einverstanden, merken aber an, dass die Obergrenze der Kürzung von CHF 5000.- zu hoch sei. Zu Ziffer 2.4.11 Buchstabe d (QII Krautsaum) wird in 19 Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die Formulierung missverständlich sei.
2.3 Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben, VKKL
Das vorgeschlagene, neue risikobasierte Kontrollsystem wird breit unterstützt. 21 Kantone, KOLAS, Kontrollstellen (KIP, ERFA) sowie der SBV, der STS und weitere begrüssen den risikobasierten Ansatz explizit. 2 Kantone (ZG, NE) und die PIOCH äussern sich kritisch. Die Verlängerung des Zeitraumes zwischen Grundkontrollen auf maximal 8 Jahre und explizite quantitative Vorgaben zu den risikobasierten Kontrollen werden getragen.
Die Erhöhung der Mindestanzahl unangemeldet durchzuführenden Tierwohlkontrollen von 10 auf 40% wird ebenfalls von einer Mehrheit unterstützt (16 Kantone, die KOLAS, Kontrollstellen [KIP, ERFA], Tierschutzorganisationen). Der Kanton TI und der SBV fordern eine Erhöhung auf lediglich 20%. 6
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