Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 9 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens betreffend die Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021
1. Ausgangslage
Die zur Einführung des AIA erforderlichen Rechtsgrundlagen sind in der Schweiz am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Damit werden die Staaten und Territorien, mit denen der AIA eingeführt werden soll, jedoch nicht bestimmt. Zur Umsetzung des AIA mit den einzelnen Partnerstaaten und Territorien bedarf es der bilateralen Aktivierung nach Massgabe der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch der OECD (MCAA oder AIA-Vereinbarung) oder eines spezifischen bilateralen Staatsvertrages.
Von den gegenwärtig 108 Staaten und Territorien, die sich zur Umsetzung des AIA auf einen bestimmten Zeitpunkt bekannt haben («committed jurisdictions»), fehlen dem Schweizer Netzwerk noch deren 19. Mit einer entsprechenden Erweiterung des AIA-Netzwerks zeigt die Schweiz, dass sie ihre internationalen politischen Verpflichtungen umsetzt, was sich generell positiv auf den hiesigen Finanzplatz und die Reputation der Schweiz auswirken dürfte.
Angesichts der aktuellen internationalen Entwicklungen beabsichtigt der Bundesrat das Netzwerk der AIA-Partnerstaaten der Schweiz zu erweitern: Ziel ist es, mit Albanien, Aserbaidschan, Brunei Darussalam, Dominica, Ghana, Kasachstan, dem Libanon, Macao, den Malediven, Nigeria, Niue, Pakistan, Peru, Samoa, Sint Maarten, Trinidad und Tobago, der Türkei und Vanuatu ab 2021 erstmals Informationen über Finanzkonten auszutauschen, sofern alle Voraussetzungen dazu gegeben sind. Der AIA würde mit diesen neuen Partnerstaaten im selben Verfahren eingeführt wie es für die Aktivierung nach der AIA-Vereinbarung bisher der Fall war.
Vor dem ersten Datenaustausch soll zudem der Bundesbeschluss vom 6. Dezember 2017 über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des AIA bei allen neuen Partnern, mit denen der AIA reziprok durchgeführt wird, sinngemäss zur Anwendung gelangen.
2. Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept
2.1. Vernehmlassungsverfahren
Das Vernehmlassungsverfahren zu den Bundesbeschlüssen über die Einführung des AIA mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 wurde am 7. Dezember 2018 eröffnet und dauerte bis am 20. März 2019. Zur Teilnahme an der Vernehmlassung wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), dreizehn politische Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, acht gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 34 Vertreterinnen und Vertreter interessierter Kreise eingeladen.
Von den eingeladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben sich 24 Kantone (UR, GR, GL, TI, BE, AG, AR, AI, BL, VS, OW, LU, SG, BS, FR, SZ, ZH, ZG, SH, GE, VD, NW, TG, NE), fünf politische Parteien (SVP, SP, CVP, FDP, Grüne), vier gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (SGV, SGB, SBVg, economiesuisse) sowie fünf Vertreterinnen und Vertreter interessierter Kreise (VSV, VAV, ABPS, SwissHoldings, AllianceSud) vernehmen lassen. Als weitere nicht offiziell begrüsste Teilnehmer haben ASO und alliancefinance Stellung zu den Bundesbeschlüssen bezogen.1
economiesuisse verweist gesamthaft auf die Stellungnahme der SBVg, die vollumfänglich unterstützt wird. VAV schliesst sich ebenfalls der Stellungnahme der SBVg an und beschränkt seine Eingabe auf grundsätzliche Bemerkungen.
1 Die Auflistung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Stellungnahmen.