Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 9 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens betreffend die Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021

AIA-Standards nicht erfüllen. Nötigenfalls sei der AIA umgehend zu stoppen. FDP fordert überdies, dass die Schweiz nicht voreilig eine Erklärung abgeben dürfte, wonach sie bereit ist, allen potenziellen Partnerstaaten, die ihr Interesse bekunden, den AIA anzubieten. Zudem müssten die Voraussetzungen des Prüfmechanismus bereits bei der Aktivierung des AIA erfüllt sein.

SGB befürwortet die bundesrätliche Strategie, durch die Einhaltung globaler Standards im Steuerbereich die Position der Schweiz auf internationaler Ebene zu stärken und zu einem steuerkonformen Finanzplatz beizutragen. Es sei sinnvoll, diese potenziellen Partnerstaaten («committed jurisdictions») jährlich in einer Vorlage zusammenzufassen, auch wenn sie ihr Interesse am AIA mit der Schweiz noch nicht signalisiert haben. So müsse nicht jedes Mal ein neues Vernehmlassungsverfahren gestartet werden. Die Einhaltung der Datenschutzvorgaben sei aber wichtig, weshalb keine Informationen ausgetauscht werden dürfen, wenn ein Partnerstaat die entsprechenden Vorgaben nicht erfülle.

AllianceSud und Grüne begrüssen die erstmalige Berücksichtigung von Entwicklungsländern als AIA-Partner, was – richtig umgesetzt – einen zentralen Beitrag leisten kann, um in den betreffenden Staaten Steuersubstrat und damit die Finanzierung elementarer staatlicher Aufgaben sicherzustellen. Der reziproke AIA solle aber erst dann aktiviert werden, wenn die vom Global Forum verlangten Standards in Sachen Vertraulichkeit und Datensicherheit erfüllt sind, bzw. das Global Forum die geforderten Verbesserungen validiert hat. AllianceSüd führt aus, dass in Staaten, in denen die Rechtsstaatlichkeit angezweifelt wird, ein fehlender Informationsaustausch weniger dem Schutz rechtschaffener Menschen vor Übergriffen durch erpresserische Staatsapparate diene, sondern eher Steuerhinterzieher schütze, die ihrem Heimatland wichtige Finanzmittel entziehen. In der Regel handle es sich dabei um Angehörige der wirtschaftlichen Elite, deren Reichtum auch ohne das Wissen um ein Konto in der Schweiz offensichtlich sei, sodass der AIA für staatliche Übergriffe kaum relevant sei.

Der VSV stellt sich zwar hinter das Anliegen der Schaffung und Umsetzung der internationalen Standards zur Steuertransparenz, dies aber nicht zu jedem Preis. Auf die Einführung des AIA sei zu verzichten, wenn die Partnerstaaten die Minimalanforderungen in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit, Vergangenheitsregularisierung, Marktzugangsverbesserungen und Level Playing Field nicht erfüllen würden, was bei den meisten der vorgeschlagenen Partnerstaaten (derzeit) der Fall sei. Eine Qualifikation der Schweiz durch das Global Forum als «weitgehend konform» (so wurde die Schweiz zuletzt eingestuft) sei grundsätzlich mehr als ausreichend. Die Schweiz sei und bleibe frei, ob sie sich den Empfehlungen des Global Forum anschliessen wolle. Insbesondere müsse sie grundsätzlich souverän bleiben im Entscheid, mit welchen Staaten sie letztlich ihre Steuerdaten austauschen möchte, nämlich nur denjenigen, die die Vertraulichkeit und Sicherheit der auszutauschenden Daten auch tatsächlich garantieren.

ZG und SVP lehnen die Einführung des AIA mit den vorgeschlagenen potenziellen Partnerstaaten ab und verlangen einen Marschhalt zur Evaluierung des heutigen AIA-Netzwerks bevor dieses voreilig um weitere Staaten und Territorien erweitert werde. Vorschusslorbeeren zu Gunsten von Staaten, welche die Voraussetzungen für den AIA nicht erfüllen würden, seien nicht angezeigt, weshalb keine Verhandlungen mit problematischen Staaten in Betracht zu ziehen sind, bis diese die Mindeststandards voll und ganz erreicht haben. Unter Berufung die Konsultationen der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben beider Räte (WAK) sei mehr Zurückhaltung der Schweiz bei der Umsetzung des AIA gefordert. Schliesslich wird unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom 20. April 2015 wird verlangt, dass gleich lange Spiesse zwischen den Finanzplätzen, die Einhaltung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes sowie die Gewährung des Marktzugangs bei der Durchführung des AIA zwingend zu beachten seien.

SGV lehnt die Vernehmlassungsvorlage vollständig ab. Der AIA dürfe nur mit jenen Ländern durchgeführt werden, mit welchen die Schweiz ein funktionierendes Doppelbesteuerungsab-