Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 9 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens betreffend die Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021
ebenfalls, verlangt vom Bundesrat aber weitergehende Massnahmen zur Umsetzung des AIA mit Entwicklungsländern. VSV und alliancefinance lehnen die Vorlage ab und verlangen vom Bundesrat generell, dass auf die Einführung des AIA mit Staaten, welche die Voraussetzungen des globalen Standards und der Menschenrechte nicht erfüllen, verzichtet werde.
4. Themenspezifische Analyse
4.1. Grundsätzliche Aspekte zur Einführung des AIA mit weiteren Partnerstaa-
ten auf der Grundlage der multilateralen Übereinkommen
Verschiedene Kantone (AI, BE, BL, BS, NE, NW, SH, VS) weisen darauf hin, dass, nachdem der Grundsatzentscheid zur Einführung des AIA getroffen wurde, es nun konsequent erscheine, den AIA auf weitere Partnerstaaten und Territorien auszudehnen, welche die Voraussetzungen des globalen AIA-Standards und des Bundesratsmandats erfüllen. In diesem Sinne begrüssen sie die Einführung des AIA mit zusätzlichen Partnerstaaten, weil dies der eingeschlagenen Strategie zur Erhaltung der Standortattraktivität und internationalen Akzeptanz des Finanzplatzes Schweiz entspreche.
TG begrüsst die Ausweitung des AIA auf weitere 18 Staaten zur Realisierung weltweit gleicher Wettbewerbsbedingungen, was den schweizerischen Finanzplatz sowie die Glaubwürdigkeit der Schweiz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäscherei stärke.
ASO begrüsst die Erweiterung des AIA-Netzwerks der Schweiz. Die Vorlage betreffe Auslandschweizer direkt, wenn diese in den vorgeschlagenen Partnerstaaten Wohnsitz genommen hätten. Im Kontext der wachsenden internationalen Mobilität stellen sich immer öfter Fragen zur Kompatibilität unterschiedlicher nationaler Rechtsordnungen. Massnahmen, die Transparenz schaffen und die Beseitigung von Gesetzeskonflikte zum Ziel haben, würden das Leben der Auslandschweizer erleichtern. Der AIA stelle daher einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz dar.
VAV, ABPS, SBVg und economiesuisse unterstützen die vorgeschlagenen Bundesbeschlüsse über die 18 weiteren AIA-Partnerstaaten, sofern die Partnerstaaten ihr Interesse am AIA mit der Schweiz bekunden und die Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes und der Rechtssicherheit in diesen Ländern genau überprüft würden. Nur entsprechende substanzielle Fortschritte in den einzelnen Partnerstaaten seien als absolut zentrale Vorbedingung für den effektiven Austausch von Informationen unter dem AIA zwingend. Die Voraussetzungen für die Einführung des AIA müssten erfüllt sein und die vorhandenen Kontrollmechanismen seien strikte anzuwenden. Es müsse verhindert werden, dass der AIA mit Ländern umgesetzt wird, die bis dahin den Anforderungen für einen Datenaustausch unter dem AIA nicht gerecht werden.
GE, SH, VD, ZH, SP, CVP, CP, Swissholdings und FDP erachten es als unerlässlich, dass die Schweiz die internationalen Standards im Einklang mit ihren politischen Verpflichtungen einhalte, damit sie nicht auf schwarzen Listen geführt werde und wirtschaftlichen Schaden nehme. Bei der vorgeschlagenen Erweiterung des AIA-Netzwerks bestehe das Risiko, dass in zahlreichen Staaten grundlegende rechtsstaatliche Verfahren fehlen und der Datenschutz nicht sichergestellt ist Deshalb habe der Bundesrat nach Massgabe des Prüfmechanismus für die standardkonforme Umsetzung des AIA vor und nach dem ersten Datenaustausch zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Partnerstaaten, mit denen der AIA reziprok umgesetzt werden soll, die Voraussetzungen des internationalen Standards erfüllen. Es müsse sichergestellt werden, dass die Partnerstaaten vor und nach der ersten Datenübermittlung die Vertraulichkeit und Datensicherheit einhalten, den Datenschutz gewährleisten, angemessene Regularisierungsmöglichkeiten bereitstellen und über ein umfassendes Netzwerk von AIA-Partnern verfügen. Die Schweiz dürfe keine Daten an Staaten übermitteln, welche die Voraussetzungen des globalen