Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 9 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens betreffend die Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021
4.6. Anwendbarkeit des Prüfmechanismus für die standardkonforme Umsetzung des AIA auf die neuen Partnerstaaten
Für SH, ZH, SP CP, VAV, ABPS, SBVg, economiesuisse und FDP ist bei der Umsetzung des AIA mit weiteren Partnerstaaten eine zwingende Bedingung, dass ein Prüfmechanismus im Sinne des Bundesbeschlusses über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Partnerstaaten ab 2018/ 2019 vorgesehen werde. Sollte ein Partnerstaat gemäss Prüfungsbeschluss den vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen, wird erwartet, dass der Bundesrat entsprechende Massnahmen veranlasst. Notfalls müsse der AIA auch ausgesetzt werden.
VAV, ABPS, SBVg und economiesuisse haben sich bereits vorgängig für die generelle Anwendung des Prüfmechanismus ausgesprochen und begrüssen es daher ausdrücklich, dass dies in der Vernehmlassungsvorlage entsprechend reflektiert worden sei.
SP weist zudem darauf hin, dass unter den vorgeschlagenen neuen Partnerstaaten auch Länder seien, denen gegenüber bezüglich Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten sowie Korruptionsbekämpfung gewisse Bedenken oder Vorbehalte angebracht werden können, weshalb sowohl dem Prüfmechanismus als auch dem individuellen Rechtsschutz eine entscheidende Rolle für die standardkonforme Umsetzung des AIA zukomme.
CVP stört sich, dass der Bundesrat bereits Bundesbeschlüsse zu Staaten vorsehe, in denen die Vertraulichkeit und Datensicherheit noch nicht von den internationalen Gremien geprüft worden sei. Der Prüfmechanismus, welcher vor dem ersten Datenaustausch verschiedene Aspekte noch einmal analysiert, dürfe unter keinen Umständen die vorherige Prüfung der Vertraulichkeit und der Datensicherheit in den Partnerstaaten ersetzten.
VSV verlangt, dass im Falle der Einführung des AIA mit den bzw. mit einzelnen Partnerstaaten vor dem ersten Datenaustausch der Schweiz zwingend die Möglichkeit zustehen müsse, zu prüfen, ob die Partnerstaaten, mit denen der AIA reziprok umgesetzt werden soll, die Vorgaben des Standards zu diesem Zeitpunkt tatsächlich einhalten. Ein solcher Entscheid könne nicht (einzig) an das Global Forum delegiert werden, da die Schweiz keine Handhabung hat, solche Entscheidungen des Global Forums im Vorfeld zu beeinflussen oder im Nachgang zu überprüfen, respektive sie keinerlei Einfluss auf den Prüfmechanismus und die Prüftiefe habe.
SGV fordert, dass in den vom Parlament zu verabschiedenden Bundesbeschlüssen eine sog. Aktivierungsklausel eingebaut werden müsse. Diese solle den Bundesrat dazu verpflichten, kurz vor dem ersten Datenaustausch mit jeder einzelnen Jurisdiktion zu prüfen, ob das entsprechende Abkommen eine Symmetrie mit den relevanten Konkurrenzfinanzplätzen gewährleiste und der Datenschutz hinreichend sichergestellt sei.
5. Umsetzung durch die Kantone
Es wurden seitens der Kantone keine spezifischen Anliegen zur Umsetzung des AIA geäussert.
6. Weitere Anliegen
Aus der Sicht von AlllianceSud und Grüne bräuchte es für Staaten, welche die Voraussetzungen des globalen Standards noch nicht erfüllen, zusätzlicher Bemühungen von Schweizer Seite, diese Staaten bei der Einführung des AIA zu unterstützen. Der Bundesrat wird daher aufgefordert, im Rahmen der technischen Entwicklungszusammenarbeit und der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der UNO Massnahmen zu prüfen, die betroffenen Staaten dabei unterstützen, die entsprechenden rechtlichen Hürden für die Aktivierung des AIA zu überwinden oder ein entsprechendes Pilotprojekt vorzusehen (bspw. analog dem Projekt zwischen dem Vereinigten Königreich und Ghana).