Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten
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Mit einem uneingeschränkten JA hat eine grosse Minderheit von 34 Teilnehmenden geantwortet.
NEIN-Antworten sind keine eingetroffen. Alle sind mit den Grundsätzen Nichtdiskriminierung,
Transparenz und Kostentragung einverstanden. Jene die TEILWEISE einverstanden waren, also eine Mehrheit, fordert die zusätzliche Aufnahme des Grundsatzes der Reziprozität (vgl. dazu die Ausführungen unter Kapitel 3.1 zu den Hauptthemen und 3.3).
Zum Grundsatz der Kostentragung werden die Ausführungen des Bundesrates im erläuternden Bericht nur vereinzelt bestritten und gefordert, dass der Kostenbeitrag auch mindestens einen Teil der Investitions- und Entwicklungskosten beinhalten soll (z.B. VD, GE und SEV), damit diese von den öV-Unternehmen nicht allein getragen werden müssen. Demgegenüber wird der Vorschlag des Bundesrates vereinzelt explizit unterstützt, so dass nur transparent dargelegte Betriebskosten anrechenbar sein sollen und keine Gewinnmarge enthalten sein darf (economiesuisse, WEKO, hotelleriesuisse,
asut). Die WEKO weist auf ein Missbrauchspotenzial, bei der Abstufung des Entgelts nach Anzahl und Umfang der Zugriffe bzw. der verkauften Tickets, hin. In digitalen Märkten erhöht sich dieses Missbrauchspotenzial, da sie direkte und indirekte Netzwerkeffekte aufweisen. Indirekte Netzwerkeffekte verstärken Behinderungs- und Benachteiligungsmissbräuche. Die WEKO und MaaS Global beantragen, dass das Entgelt zu keiner Diskriminierung bei den Nutzern führen darf. Andere weisen darauf hin, dass bei Verzicht auf eine Verkaufsmarge auch auf einen Kostenbeitrag zu verzichten ist (z.B.
TCS, FRS, ASTAG, FAIRTIQ).
Zum Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit werden vereinzelt Hinweise auf die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes und der UNO-BRK bezüglich Barrierefreiheit der Mobilitätsangebote gemacht (AGILE.CH).