Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/11: Änderung des Bankengesetzes (Einlegerschutz, Insolvenz) · 71 Seiten
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Änderung des Bankengesetzes
Auswirkungen auf die Banken
Sämtliche Mitgliedinstitute der esisuisse, d. h. sämtliche Banken und Effektenhändler mit gesicherten Einlagen werden von den vorgeschlagenen Massnahmen betroffen sein. Die detaillierten Auswirkungen lassen sich am besten aufgeteilt nach den einzelnen Massnahmen aufzeigen:
Auszahlungsfrist
Um die Auszahlung der gesicherten Einlagen durch den Konkursliquidator innert 7 Tagen gewährleisten zu können, müssen die betroffenen Banken und Effektenhändler umfangreiche Bereitstellungs- und Vorbereitungsmassnahmen ergreifen und aufrechterhalten. Dies ist für die Institute mit Kostenfolgen verbunden. Basierend auf einer Schätzung von 9 Banken49 fallen dabei hochgerechnet auf alle Banken einmalige Kosten von CHF 80−100 Mio. und wiederkehrende Kosten im Umfang von CHF 18−20 Mio. pro Jahr an. Dies sind in beiden Fällen hauptsächlich IT- und Personalkosten. Die Kosten im konkreten Anwendungsfall (etwa Druck- und Versandkosten) sind in diesen Kosten nicht enthalten. Hingegen sind im Umfang von rund einem Viertel der Gesamtkosten die Kosten von IT-Providern berücksichtigt. Die angegebenen Gesamtkosten fallen deshalb nicht nur den Banken an, sondern umfassen auch die Kosten Dritter. Ein zumindest teilweises Überwälzen der Kosten der Drittanbieter auf die Banken kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Hinterlegung von Wertschriften
Die Hinterlegung von Wertschriften im Voraus stellt sicher, dass in einem Anwendungsfall auch die von der Insolvenz betroffenen Bank an der Auszahlung der gesicherten Einlagen beteiligt würde und nicht nur die Geberbanken. Das bisherige System mit Zahlungen im Anwendungsfall hat zur Folge, dass jene Banken, die die Einlagensicherung in Anspruch nehmen, nicht an der Bereitstellung der Mittel beteiligt werden können, obschon diese dafür verantwortlich waren. Grundsätzlich werden im Verlauf des Konkursverfahrens die verwendeten Mittel wieder aus der Konkursmasse an die Einlagensicherung rückerstattet. Verluste können dabei jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dies kann zu Kosten für die Mitgliedsinstitute führen. Solche Kosten müssen im bestehenden System voll von den überlebenden Banken getragen werden.
Zur Hinterlegung der Wertschriften soll das bestehende System TCM (Triparty Collateral Management) der SIX Securities Services verwendet werden. Die Teilnahme am TCM-System ist möglich für Banken mit einem bereits bestehenden Collateral Pool Account bei der SIX, total sind dies gegenwärtig 139 Institute. Diese halten über 95% der gesicherten Einlagen. Die übrigen rund 133 beitragspflichtigen Banken und Effektenhändler (inkl. Zweigniederlassungen von ausländischen Banken) wickeln das TCM entweder über ihre Hausbank ab oder leisten Bardarlehen an die esisuisse.
Insgesamt fallen für das TCM-System direkte jährliche Kosten von CHF 1'077’000 an, die sich aus einer festen Basisgebühr, variablen Gebühren sowie Kosten für Negativzinsen zusammensetzen. Die Basisgebühr beträgt CHF 1’200 pro Institut pro
49 An der Umfrage waren die zwei Banken der Kategorie 1, die drei Banken der Kategorie 2 sowie je zwei Banken der Kategorie 3 und 4 beteiligt. Von der Kategorie 5 war keine Bank beteiligt.