Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/15: Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register · 64 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 58Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage

FINMA

Der Aufwand der FINMA zur Bearbeitung der neuen Bewilligungsgesuche nimmt zu. Eine quantitative Abschätzung des dabei anfallenden Aufwands ist gegenwärtig nicht möglich. Es kann dazu auf keine Erfahrungswerte zurückgegriffen werden.

5.2 Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz

Die Schweiz hat als Reaktion auf die voranschreitenden technologischen Entwicklungen im Finanzbereich bereits mehrere Massnahmen getroffen, um Markteintrittshürden zu senken, Rechtssicherheit zu erhöhen, neuartige Geschäftsmodelle zu ermöglichen und die Rahmenbedingungen für die Akteure attraktiver auszugestalten. Die vorliegende Vorlage reiht sich ein in diese Massnahmen zur Stärkung der Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Sie führt zu einer Stärkung des Kapitalmarkts und erhöht die Finanzierungsmöglichkeiten und -quellen von Schweizer Unternehmen aus allen Sektoren der Wirtschaft, insbesondere KMU.

Mit der gleichzeitig vorgeschlagenen Revision des Obligationenrechts und des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) werden die vom Bundesrat im Jahr 2018 identifizierten dringlichsten rechtlichen Hindernisse für Anwendungen der Distributed Ledger Technologie und Blockchain aus dem Weg geräumt. Die vorgeschlagenen Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht bewirken insbesondere, dass Ansprüche auf Daten auch im Falle eines Konkurses – etwa eines Anbieters von Speicherplatz – gewahrt werden können. Zudem wird Rechtssicherheit in Bezug auf das Schicksal von kryptobasierten Vermögenswerten im Konkursfall erhöht. Diese Massnahmen stärken insgesamt die Verlässlichkeit von Angeboten, sowohl im DLT-Bereich als auch generell im Zusammenhang mit Internet-Dienstleistungen. Dies erhöht das Vertrauen und stärkt dadurch die Akzeptanz und Verbreitung der neuen Technologien und kann auf dem Markt zu neuartigen Angeboten von Finanzdienstleistungen führen. Davon profitieren sowohl die nach aktuellen Schätzungen 200-300129 bestehenden als auch allfällige neue Fintech-Unternehmen in der Schweiz sowie Anlegerinnen und Anleger, unabhängig von deren geografischen Herkunft.

Die vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich der Anbieter von Finanzmarktinfrastrukturen beschränken sich auf jene Anbieter, deren Geschäftsmodell auf die Distributed Ledger Technologie ausgerichtet ist und ist deshalb nicht strikt technologieneutral. Dies lässt sich damit erklären, dass die bestehende Regulierung aus Sicht der heutigen technologischen Möglichkeiten ebenfalls nicht technologieneutral ist, da sie auf zentrale Börsenplätze sowie multilaterale Handelssysteme beschränkt ist, die zudem keinen direkten Zugang von Retail-Kunden vorsehen.

129 Vgl. IFZ Fintech Study 2018, abrufbar unter: https://blog.hslu.ch/retailbanking/files/2018/06/IFZ-FinTech-Study-2018.pdf (Stand: 30.01.2019), und Swisscom Fintech Start-up Monitor Januar 2019, abrufbar unter: https://www.swisscom.ch/en/business/enterprise/downloads/banking/monthly-fintech-startup-market-map.html (Stand: 30.01.2019).