Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/15: Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register · 64 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage
züglich unklarer Nebenwirkungen oder eines im Vergleich zur Entwicklung der Technologie langsameren Schweizer Gesetzgebungsprozesses. Vor allem aber bietet der Schweizer Rechtsrahmen heute schon viel Flexibilität und Möglichkeiten. Gleichwohl gibt es einzelne Rechtsgebiete, in denen sich gezielte Anpassungen aufdrängen zwecks Erhöhung der Rechtssicherheit, zur Beseitigung von Hürden für DLT-/Blockchain-basierte Anwendungen, sowie zur Begrenzung neuer Risiken.
Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die vorliegende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten, mit dem Ziel:
– im Zivilrecht die Rechtssicherheit bei der Übertragung von Rechten mittels digitalen Registern zu erhöhen,
– im Insolvenzrecht die Aussonderung im Konkurs von kryptobasierten Vermögenswerten weiter zu klären sowie eine Aussonderung von nicht vermögenswerten Daten zu prüfen,
– im Finanzmarktrecht ein neues und flexibles Bewilligungsgefäss für blockchainbasierte Finanzmarktinfrastrukturen auszuarbeiten,
– im Bankenrecht die bankinsolvenzrechtlichen Bestimmungen mit den Anpassungen im allgemeinen Insolvenzrecht abzustimmen und
– im Geldwäschereirecht die heutige Praxis zur Unterstellung dezentraler Handelsplattformen unter das Geldwäschereigesetz expliziter zu verankern.
1.1.5 Ausarbeitung des Vorentwurfs
Die Verwaltung hat bei der Ausarbeitung des Vorentwurfs zur Anpassung des Bundesrechts die folgenden anerkannten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis konsultiert und im Rahmen von je zwei Gesprächsrunden angehört.
Zur Änderung des Wertpapierrechts (in alphabetischer Reihenfolge):
– Mirjam Eggen, Prof. Dr. iur., LL.M., Rechtsanwältin, Ordinaria an der Universität Bern
– Martin Hess, Dr. iur., Rechtsanwalt, Partner bei Wenger & Vieli AG
– Stefan Kramer, Dr. iur, LL.M., Rechtsanwalt, Partner bei Homburger AG
– Hans Kuhn, Dr. iur, LL.M., Rechtsanwalt, in Zürich und Lehrbeauftragter an der Universität Luzern
– Cornelia Stengel, Dr. iur., Rechtsanwältin, Partnerin bei Kellerhals Carrard
– Hans Caspar von der Crone, Prof. Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, Ordinarius an der Universität Zürich und Partner bei von der Crone Rechtsanwälte AG
– Rolf H. Weber, Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, Emeritus an der Universität Zürich und Konsulent bei Bratschi AG
– Corinne Zellweger-Gutknecht, Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin, Professorin an der FH Kalaidos Law School und Privatdozentin an der Universität Zürich
– Dieter Zobl, Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, Notar, Emeritus an der Universität Zürich und Konsulent bei Homburger AG