Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/16: Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreich aus der EU und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens (FZA) · 11 Seiten

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Referenz: COO.2180.101.7.869353 / 431.0/2019/00155

IDP Antrag SEM Brexit: Message concernant l’approbation de l’accord sur les droits acquisbewilligung, die neu einzuführende Möglichkeit einer systematischen Überprüfung des Strafdes citoyensregisters und die Beschränkung des Aufenthaltsrechts nach innerstaatlichem Recht sowie die Dienstleistungserbringung.

In Bezug auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Anhang II) sind die Ansprüche und Anwartschaften gesichert, auch wenn bei einem ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gewisse Anpassungen nötig sind. Im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (Anhang III) sind die erworbenen Ansprüche gewährleistet. Es ist eine Übergangszeit von vier Jahren für die Sicherung der Anwartschaften vorgesehen. Danach gelangt das nationale Recht zur Anwendung.

Das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ist hingegen nicht anwendbar auf britische und schweizerische Staatsangehörige, die nach dem Wegfall des FZA zwischen den beiden Staaten in den jeweils anderen Staat einreisen, sich dort aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten3.

Die Durchführung des Abkommens über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger führt dazu, dass in der Schweiz künftig zwei Kategorien von britischen Staatsangehörigen leben werden: jene, die im Rahmen des FZA eingewandert sind, als es zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich noch anwendbar war, und jene, die nach dem Wegfall des FZA in die Schweiz einwandern. Wenn sie als Drittstaatsangehörige gelten, werden Personen der ersten Kategorie Rechte gestützt auf das FZA besitzen (Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger), während Personen der zweiten Kategorie dem Ausländer- und Integrationsgesetz4 (AIG) unterliegen werden.

Um diese Unterscheidung herzustellen und das Abkommen umzusetzen, sind Verordnungs- und Gesetzesänderungen nötig.

1.2.2. Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland5 (BewG)

Das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht den britischen Staatsangehörigen, ihre erworbenen Rechte in Bezug auf den Erwerb von Immobilien zu sichern. Die Änderungen des BewG sehen einen ausdrücklichen Verweis auf das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger vor.

Die Schaffung von zwei Kategorien von britischen Staatsangehörigen in der Schweiz soll sich auch in den Bestimmungen des BewG widerspiegeln. Durch die redaktionellen Anpassungen der Artikel 5 und 7 werden die beiden Kategorien von Staatsangehörigen – jene, die vom Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger profitieren, und jene, die nicht unter dieses Abkommen fallen – besser unterschieden.

3Diese Frage wird separat behandelt. Der Bundesrat hat am 13. Februar 2019 über die Regelung der Zulassung von britischen Staatsangehörigen im Fall eines ungeordneten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union entschieden. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-73962.html

Am 17. April 2019 hat der Bundesrat ein befristetes Abkommen mit dem Vereinigten Königreich über die Zulassung zum Arbeitsmarkt genehmigt.

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/news/2019/ref_2019-04-170.html

4SR 142.20. Allenfalls werden sie bei einem ungeordneten Austritt dem befristeten Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Zulassung zum Arbeitsmarkt unterliegen.

5 SR 211.412.41