Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/16: Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreich aus der EU und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens (FZA) · 11 Seiten
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Referenz: COO.2180.101.7.869353 / 431.0/2019/00155
IDP Antrag SEM Brexit: Message concernant l’approbation de l’accord sur les droits acquisArt. 28 – Anpassung von Rechtsakten der EU
des citoyens
Die SP begrüsst die dynamischere Übernahme von EU-Recht, die vor allem im Bereich der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit angestrebt wird.
Bemerkungen, die sich nicht direkt auf das Abkommen über die Rechte der Bürgerin-
nen und Bürger beziehen, sondern auf ein befristetes Abkommen mit dem Vereinigten
Königreich über die Zulassung zum Arbeitsmarkt sowie die künftigen bilateralen Be-
ziehungen
BL fordert, dass für die künftigen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich eine an das FZA angelehnte Lösung gesucht werde, um die wirtschaftlichen Interessen beider Länder zu wahren.
Die FDP schlägt höhere Kontingente für Drittstaatsangehörige oder den Abschluss eines neuen bilateralen Abkommens vor, um die Arbeitsmarktzulassung für die Angehörigen beider Staaten künftig zu erleichtern. Der SAV unterstreicht den Bedarf an einem solchen bilateralen Abkommen, um von gewissen Zulassungsbedingungen des AIG abzuweichen. economiesuisse erachtet ein befristetes Abkommen bei einem ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kurz- und mittelfristig als positiv. Es sei aber eine Lösung auszuarbeiten, die die Vorteile des FZA langfristig wahre.
Die SP begrüsst zwar den Entscheid des Bundesrats vom 13. Februar 2019 zur Einführung separater Kontingente für britische Staatsangehörige, sieht darin aber auch eine positive Diskriminierung zugunsten dieser Personen. Dies sei eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Drittstaatsangehörigen.
Für die HKBB stellt dieses Abkommen eine kurz- und mittelfristige Lösung dar. Es brauche aber eine langfristige Lösung, um die Weiterführung der Personenfreizügigkeit zu gewährleisten. Diese sei für die regionale Wirtschaft wichtig. Die HKBB fordert, dass der Bundesrat die Wirtschaftsakteure weiterhin regelmässig und im Detail über die in Betracht gezogenen Lösungen informiert.
Die FER betont, dass den Bedürfnissen der Schweizer Unternehmen, denen es an qualifiziertem Personal mangelt, bei der Erarbeitung künftiger Lösungen Rechnung zu tragen sei. Die FER bekräftigt ihre Unterstützung des FZA und die Notwendigkeit eines offenen Arbeitsmarkts.
2.4. Ergebnisse betreffend die Umsetzung des Abkommens
TG verlangt eine klare und einfache Umsetzung des Abkommens, insbesondere was die Bestimmungen zur Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen betrifft. Der Kanton erachtet die bestehenden Verfahren als ausreichend. Bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sei in erster Linie auf die automatisierten Bemerkungstexte des Zentralen Migrationsinformationssystems (ZEMIS) abzustützen. Spezielle Bewilligungen und Vermerke, die von den zuständigen kantonalen Behörden manuell hinzugefügt werden müssten, seien zu vermeiden.
TI hält fest, dass Statuswechsel (Art. 15 des Abkommens) und die Erneuerung von Aufenthaltsdokumenten (Art. 16 des Abkommens) hohe Zusatzkosten für die kantonalen Behörden mit sich bringen könnten. Diese müssten prüfen, ob die britischen Staatsangehörigen die Kriterien des Abkommens über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger nach wie vor erfüllen.
TI fordert, dass der Bund vor dem 30. Oktober 2019 Lösungen vorschlägt, um parallele Verfahren – Ausstellung von nicht biometrischen Ausländerausweisen in Papierform und von