Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/16: Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreich aus der EU und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens (FZA) · 11 Seiten
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Referenz: COO.2180.101.7.869353 / 431.0/2019/00155
IDP Antrag SEM Brexit: Message concernant l’approbation de l’accord sur les droits acquisBL, TI, SP, economiesuisse, SAV und SGB äussern sich zum Inhalt gewisser Bestimmun-
des citoyensgen des Abkommens.
GE und TI bringen Bemerkungen zu den Änderungen des BewG an.
TG und VS begrüssen das Abkommen und die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und haben Anmerkungen zur Umsetzung des Abkommens. BE, FR, TI, VD und ZH bringen ebenfalls Bemerkungen zur Umsetzung des Abkommens und zu den entsprechenden Verordnungsanpassungen an.
BL, HKBB, SP, FDP, economiesuisse, SAV und FER äussern sich zum Abschluss eines befristeten bilateralen Abkommens und zu den künftigen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.
SP und SVP bringen auch die Beziehungen mit der EU zur Sprache.
2.3. Ergebnisse betreffend das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger
Allgemeine Bemerkungen
AR erachtet das Abkommen als unerlässlich für stabile Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich, vor allem bei einem ungeordneten Austritt. Für den SSV ist das Abkommen eine gute Lösung, um den negativen Folgen des Brexit im Migrationsbereich entgegenzuwirken. Die FER begrüsst die Reaktionsbereitschaft des Bundesrats angesichts dieser ausserordentlichen Situation. Für economiesuisse steht dieses Abkommen für eine erfolgreiche Aussenwirtschaftspolitik. Es sei wichtig, dass der Bundesrat die Wirtschaftsakteure weiterhin regelmässig über die neusten Entwicklungen in diesem Dossier informiere.
GastS begrüsst, dass durch dieses Abkommen der Status quo im Bereich der Personenfreizügigkeit beibehalten wird. Dass britische Staatsangehörige für die Ein- und Ausreise kein Visum benötigen, wird ebenfalls begrüsst. Dies sei für den Tourismus besonders wichtig.
Die SP nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass Schweizer Staatsangehörige im Vereinigten Königreich wie EU-Bürgerinnen und -Bürger behandelt werden und somit von den Bestimmungen der Richtlinie 2004/38/EG9 profitieren. Die SP begrüsst das Abkommen, das es ermögliche, diese Rechte für Schweizer Staatsangehörige im Vereinigten Königreich zu sichern. Sie bedauert, dass die Gegenseitigkeit bei der Behandlung von britischen Staatsangehörigen in der Schweiz nicht gewährleistet sei.
In europapolitischer Hinsicht ist die SP der Ansicht, dass der Abschluss dieses Abkommens kein positives Signal an ihre Partner in der EU sendet. Diesbezüglich erwartet die SP von der Schweizer Regierung grösste aussenpolitische Zurückhaltung.
Nach Ansicht der SVP verfügt das Abkommen über angemessene Instrumente, um sein Ziel zu erreichen. Als besonders positiv erachtet die SVP, dass Meinungsverschiedenheiten vom Gemischten Ausschuss und nicht von einer supranationalen Instanz beigelegt werden. Das Abkommen ermögliche es, die erworbenen Ansprüche von schweizerischen und britischen Staatsangehörigen vorübergehend zu sichern, ohne den Kreis der Begünstigten zu erweitern.
9 Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG, ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77–123.