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Vernehmlassung 2019/17: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) aufgrund der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU · 40 Seiten
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Anhang 8 (Art. 45 Abs. 1)
Titel Anhang 8
Berechnung der maximal zur Verfügung stehenden Menge der Emissionsrechte für Betreiber von Anlagen im EHS
Ziffer 1 und 2
1. Die jährlich für die Gesamtheit der Betreiber von Anlagen im EHS maximal zur Verfügung stehende Menge der Emissionsrechte wird wie folgt berechnet:
Capi = [∑ ØFZ + ∑ ØEmissionen] * [1 – (i-2010) * 0.0174]
Capi Emissionsobergrenze für das Jahr i
∑ ØFZ: Summe der im Durchschnitt im Zeitraum 2008–2012 jährlich zu-
geteilten Emissionsrechte der Anlagen, die bereits in den Jahren 2008–2012 im EHS berücksichtigt wurden und ab 2013 weiterhin im EHS berücksichtigt werden
∑ ØEmissionen: Summe der im Durchschnitt im Zeitraum 2009–2011 jährlich aus-
gestossenen Treibhausgase in Bezug auf die Anlagen und die Treibhausgasemissionen, die ab 2013 neu im EHS berücksichtigt werden
2. Aufgehoben