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Vernehmlassung 2019/17: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) aufgrund der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU · 40 Seiten

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Anhang 8 (Art. 45 Abs. 1)

Titel Anhang 8

Berechnung der maximal zur Verfügung stehenden Menge der Emissionsrechte für Betreiber von Anlagen im EHS

Ziffer 1 und 2

1. Die jährlich für die Gesamtheit der Betreiber von Anlagen im EHS maximal zur Verfügung stehende Menge der Emissionsrechte wird wie folgt berechnet:

Capi = [∑ ØFZ + ∑ ØEmissionen] * [1 – (i-2010) * 0.0174]

Capi Emissionsobergrenze für das Jahr i

∑ ØFZ: Summe der im Durchschnitt im Zeitraum 2008–2012 jährlich zu-

geteilten Emissionsrechte der Anlagen, die bereits in den Jahren 2008–2012 im EHS berücksichtigt wurden und ab 2013 weiterhin im EHS berücksichtigt werden

∑ ØEmissionen: Summe der im Durchschnitt im Zeitraum 2009–2011 jährlich aus-

gestossenen Treibhausgase in Bezug auf die Anlagen und die Treibhausgasemissionen, die ab 2013 neu im EHS berücksichtigt werden

2. Aufgehoben