Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 44 Seiten
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3.2 Plangenehmigungsverfahren Bund
Frage 2: Begrüssen Sie, dass der Bund solch eine unterirdische Gütertransportanlage durch ein Plangenehmigungsverfahren unterstützt und somit weitere kantonale Konzessionen, Bewilligungen und Pläne nicht mehr erforderlich sind?
Frage 2: Begrüssen Sie, dass der Bund solch eine unterirdische Gütertransportanlage durch ein
Plangenehmigungsverfahren unterstützt und somit weitere kantonale Konzessionen, Bewilligungen und
Pläne nicht mehr erforderlich sind?
100%
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Total Kantone politische Parteien Dachverbände der Dachverbände Organisationen Weitere
Gemeinden, Städte Wirtschaft
und Berggebiete
Ja Ja, aber Neutral Nein, aber Nein keine / Enthaltung
Grundtenor
Eine sehr grosse Mehrheit der Eingaben zeigt sich mit dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden. Ein einziges, einheitliches Bewilligungsverfahren auf Stufe Bund wird als Vorteil oder gar Voraussetzung bezeichnet, um eine unterirdische, kantonsübergreifende Transportinfrastruktur zu bewilligen und realisieren. Ein breiter Konsens besteht auch darin, dass die Kantone und Gemeinden vor allem bei der Planung der Linienführung und Standorte der Hubs frühzeitig und eng einzubeziehen sind.