Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 44 Seiten
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3.3 Zielsetzungen der Vorlage
Frage 3: Sind Sie mit den Zielsetzungen der Vorlage (Plangenehmigungsverfahren, Sachplan, keine finanziellen Mittel vom Bund und bestehender rechtlicher Rahmen nutzen) einverstanden (Kap. 4.1.1)?
Frage 3: Sind Sie mit den Zielsetzungen der Vorlage einverstanden?
100%
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Total Kantone politische Parteien Dachverbände der Dachverbände Organisationen Weitere
Gemeinden, Wirtschaft
Städte und
Berggebiete
Ja Ja, aber Neutral Nein, aber Nein keine / Enthaltung
Grundtenor
Die Zielsetzung in Bezug auf den rechtlichen Rahmen und die Planungs- und Bewilligungsverfahren finden im Grundsatz mehrheitlich Zustimmung. Demnach werden die planerischen Grundlagen im Sachplan (Stufe Bund) und in den Richtplänen der Kantone (v.a. detaillierte Linienführung sowie Standorte der Hubs) festgelegt. Die Bewilligung der Anlagen erfolgt durch das Plangenehmigungsverfahren auf Stufe Bund. Zwei direkt betroffene Kantone (AG, SO) fordern die Konzentration von Planung und Bewilligung ausschliesslich beim Bund, unter dem üblichen Einbezug der Kantone. Aus der Transport- und Logistikbranche und der verladenden Wirtschaft kommt die Forderung, bei einer privaten Infrastruktur wie CST in den Verfahren neben den öffentlichen auch die unternehmerischen Interessen im Gesetz angemessen zu berücksichtigen. Der Grundsatz, wonach sich die öffentliche Hand nicht an der Finanzierung des unterirdischen Transportsystems beteiligen soll, findet breite Akzeptanz. Allerdings fordern verschiedene Kreise eine etwas offenere Position, v.a. mit Blick auf allfällige wirtschaftliche Schwierigkeiten des Betreibers und den Weiterbetrieb der Infrastruktur in einem solchen Fall. Zudem soll die Rolle von staatseigenen oder staatsnahen Betrieben, die an CST beteiligt sind, geklärt werden.