Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 44 Seiten

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Im Einzelnen

Eine sehr grosse Mehrheit ist einverstanden mit den im Gesetzesentwurf vorgesehenen Verfahren, das sich eng an die heutigen Regelungen im Bereich der Eisenbahn anlehnt. Demnach ist ein einheitliches Plangenehmigungsverfahren auf Stufe Bund für die Anlagen vorgesehen, die ganz oder überwiegend dem unterirdischen Gütertransport dienen. Die gleiche breite Zustimmung erhält der damit verbundene Grundsatz, dass für ein unterirdisches Gütertransportsystem keine weiteren kantonalen Bewilligungen, Konzessionen und Pläne notwendig sein sollen. Diese Unterstützung ist bei fast allen Kantonen, der BPUK, den

politischen Parteien, den Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft ebenso festzustellen wie unter den weiteren Organisationen (inkl. Transport- und Logistikbranche).

Die meisten Eingaben begründen ihre Zustimmung in erster Linie damit, dass für die Bewilligung einer kantonsübergreifenden, unterirdischen Infrastruktur ein einziges und einheitliches Bewilligungsverfahren auf Stufe Bund zwingend ist, um Rechts- und Planungssicherheit und schweizweit gleiche Bedingungen z.B. in Bezug auf Sicherheit oder Umwelt zu schaffen. Ferner wird betont, dass kantonale Bewilligungen die Verfahren verlängern könnten und u.U. die Realisierbarkeit eines derartigen Projekts grundsätzlich in Frage stellen würden.

Zahlreiche zustimmende Eingaben halten fest, dass der Einbezug der Kantone über das Plangenehmigungs- und Sachplanverfahren grundsätzlich gegeben ist. Die Abstimmung mit der kantonalen Raumplanung muss gemäss diesen Eingaben frühzeitig und intensiv erfolgen und vor allem bei der Planung der Linienführung und der Standorte der Hubs zum Tragen kommen. Der Städteverband fordert, dass in diese Abstimmung nicht nur die Kantone, sondern auch die Städte und Gemeinden einzubeziehen sind.

Der Gemeindeverband wiederum fordert, dass der Betreiber der Infrastruktur nicht nur (unverbindlich) eingeladen ist, bei der Planung eine Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Grundeigentümern zu pflegen, sondern dies zwingend tun muss. Zahlreiche Kantone (u.a. die direkt betroffenen AG und SO) und die BPUK fordern ausdrücklich - gerade angesichts der tragenden Rolle des Bundes in den Bewilligungsverfahren - ein klares Bekenntnis des Bundesrats zu einem unterirdischen Gütertransportsystem, falls die Kantone sich weiterhin dafür und für das entsprechende Bundesgesetz engagieren sollen.

Mehrere Stellungnahmen halten fest, dass im Bereich des Brandschutzes von Anlagen und Gebäuden, die im Rahmen des PGV bewilligt werden, keine Verlagerung von Kompetenzen von den Kantonen auf den Bund stattfinden soll, da die Kantone auch für die Intervention (Feuerwehr, Polizei, Rettungswesen etc.) zuständig sind. Demnach sollen weiterhin kantonale oder kommunale Behörden die nötigen Schutzmassnahmen anordnen können (u.a. mehrere Kantone, Feuerwehr Koordination Schweiz FKS, Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG).

Verschiedene Eingaben fordern weitere Ergänzungen und Präzisierungen im Gesetz, u.a. zu einzelnen Begriffen, zu den Instrumenten des Verfahrens sowie zur Klärung der Zuständigkeiten unter Bund und Kantonen im Bereich der Raumplanung (vgl. auch nachfolgende Fragen).

Die kleine Minderheit, welche die vorgeschlagene Lösung ablehnt, begründet dies mit ihrer grundsätzlichen Ablehnung des Konzepts und eines neuen Bundesgesetzes. Daher sind auch keine entsprechenden Verfahren festzulegen (VöV und transfair).