Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 44 Seiten

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den vorangehenden Fragen zum Teil bereits dargestellt worden. Sind die Eingaben klarer, präziser oder neu, so werden sie an dieser Stelle aufgeführt. Da sich die Antworten zu Frage 5a und 5b oft überschneiden, werden sie an dieser Stelle zusammen dargestellt.

Im Zusammenhang mit dem Konzept zur Feinverteilung (City-Logistik) wir von verschiedener Seite eine Konkretisierung des Konzepts und dessen Auswirkungen auf umliegende Verkehrssysteme und -träger (inkl. Güterverkehr SBB in der Fläche, Lieferwagen) und eine höhere Verbindlichkeit der erwarteten positiven ökologischen Effekte gefordert (u.a. mehrere Kantone, BPUK, GPS, SP, Alpen-Initiative, Pro Natura, SES, VCS, WWF und weitere Organisationen). Mehrere Eingaben fordern Vorgaben oder Anreize z.B. für den Einsatz von erneuerbarem Strom für das gesamte System sowie für Elektromobilität und die Bündelung der Verkehre bei der Feinverteilung (mehrere Kantone, GPS, SP, SGB/Travail.Suisse, Alpen-Initiative, Pro Natura, SES, SIA, VCS, WWF). Mehrere Kantone und die BPUK vertreten die Position, dass die Betreiber von unterirdischen Gütertransportanlagen einen Nachweis für den nachhaltigen Bau und Betrieb ihrer Anlagen zu erbringen haben. Der Schweizerische Gemeindeverband fordert einen engen Einbezug der kommunalen Behörden in die Planung; der Schweizerische Städteverband stellt mit diesem Ziel mehrere konkrete Anträge zur Anpassung des Gesetzes.

Einige Eingaben betonen die Bedeutung der vorgesehenen Regelung, wonach das Aktionariat von CST mehrheitlich aus Schweizer Firmen bestehen soll (BDP, SP, SVP, transfair, VöV). Die Aufgabe und Rolle der RailCom wird unterschiedlich beurteilt; so unterstützt z.B. der Kanton Genf ausdrücklich die vorgesehene Kompetenz der Kommission, auch über Streitigkeiten bei der Berechnung des Preises zu entscheiden; andere Stellungnahmen fordern den Verzicht auf ein politisches Pricing (economiesuisse) oder lehnen die mit dem Diskriminierungsverbot verbundene Kompetenz der RailCom bei den Preisen für ein rein privat getragenes und finanziertes Projekt ab (u.a. Cargo Forum Schweiz/VAP, Coop, Post CH AG, Migros, transfair, Zürcher Handelskammer). Der SEV fordert, dass das neue unterirdische Transportsystem gemäss Konzept CST als Service Public betrachtet wird und somit Steuerungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand bestehen sollen. Die Bestimmung, wonach vom projektierenden Unternehmen mindestens zwei Varianten für die Linienführung der Transportanlagen sowie die Standorte der Lager- und Umschlaganlagen zu erstellen sind (Art. 8), ist umstritten. Zahlreiche Stellungnahmen halten diese Vorgabe für zu rigid, indem dadurch der Planungsaufwand wesentlich erhöht und damit die Realisierbarkeit des Projekts gefährdet wird; zudem sind nicht in jedem Fall mindestens zwei Varianten sinnvoll (u.a. SGV, bauenschweiz, BKW, Cargo Forum Schweiz/VAP, Post CH AG, strasseschweiz, Swisscleantech, TCS). Auch die Projektträger selbst befürchten durch diese Bestimmung einen allzu hohen Aufwand, der das Projekt gefährden könnte; sie beantragen deshalb, dass über alle Verfahren (Sachplan, Richtplan, bis hin zu parlamentarischen Beratungen) zusammen insgesamt höchstens zwei Varianten gefordert werden können. Beim Entscheid über solche Varianten sind die Interessen des Unternehmens prioritär und die wirtschaftliche Tragbarkeit der Variante zu berücksichtigen (breite Kreise der Transport- und

Logistikbranche). Die SP regt an, über eine Pflicht zur Bündelung von Infrastrukturen im unterirdischen Tunnelsystem nachzudenken (z.B. Bodenverlegung Hochspannungsleitungen). Bei der Datenbearbeitung durch das BAV fordern mehrere Rückmeldungen (u.a. GE, VD), dass diese Daten auch den betroffenen Kantonen zur Verfügung stehen sollen. Der Kanton Schwyz hält fest, dass diese Daten auch einen Geobasisdatensatz darstellen und wie die oberirdischen Eisenbahnlinien in den Daten der amtlichen Vermessung zu führen sind. Die WEKO weist darauf hin, dass das Kartellgesetz (KG) trotz Vorschriften in Bezug auf die Nicht-Diskriminierung im Gesetzesentwurf gemäss Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich gültig bleibt. Das unterirdische Gütertransportsystem bietet zusammen mit dem nachgelagerten Angebot der City-Logistik aus Sicht der WEKO ein Potenzial zur Marktbeherrschung und zu unzulässigen Verhaltensweisen im Sinne des KG. Der Kanton Zürich fordert, dass das Gesetz über den unterirdischen Gütertransport nach der Bereinigung rasch dem Parlament zugleitet wird, damit das Projekt CST nicht blockiert wird.