Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 44 Seiten

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Energie-Stiftung, Pöyry, AF Toscano, BKW, lic. iur. Matthias Gmünder, CST,

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Im Einzelnen

Eine Mehrheit der Stellungnahmen hält die Existenz von finanziellen Risiken bei Bau und Betrieb eines unterirdischen Transportsystems für gegeben; sollte der Bauherr oder Betreiber in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder in Konkurs gehen, so sollen diese in der Pflicht stehen und die Risiken nicht unbesehen von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Dafür sind laut dieser Mehrheit Vorkehrungen zu treffen. Die Vorschläge gemäss Gesetzesentwurf, wonach die Anlagen auf Kosten der Eigentrümer zu entfernen sind (Rückbau) und das BAV dafür Sicherheiten verlangen kann, werden jedoch in den meisten Eingaben als ungeeignet beurteilt. Aus diesem Grund werden zahlreiche alternative Vorschläge eingebracht (die wichtigsten davon sind unten dargestellt).

Eine Minderheit der Rückmeldungen lehnt die Forderung nach einem Rückbau der Anlagen und Sicherheiten dafür ab, hält diese für überflüssig oder wünscht zumindest mehr Offenheit oder Klarheit. So halten einige Eingaben fest, dass Sicherheiten für einen allfälligen Rückbau den Bau des Projekt unnötig verteuern; allenfalls können solche in der Phase des Betriebs eingefordert werden (Schweizerischer Baumeisterverband, strasseschweiz). Andere Stellungnahmen fordern, die Anlage so zu bauen und betreiben, dass sie kein Sicherheitsrisiko darstellt oder einer anderen Nutzung zugeführt werden kann; sollte ein Rückbau vorgesehen werden, so sind die Kriterien dafür bereits im Plangenehmigungsverfahren festzulegen (bauenschweiz, Infra, usic). Weitere Eingaben lehnen die vorgeschlagenen Bestimmungen ab bzw. erachten sie als überflüssig (u.a. economiesuisse, Umweltfreisinnige St. Gallen). Hubs werden demnach vor allem auf Industrieflächen entstehen, welche eine hohe Attraktivität haben, so dass ein Marktinteresse für einen allfälligen Rückbau besteht. Hubs einer privaten Gesellschaft sind gemäss dieser Sicht nicht anders zu behandeln als andere Industriebauten (keine Rückbaupflicht). Auch der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) lehnt eine generelle Rückbaupflicht ab; ein allfälliger Rückbau muss verhältnismässig sein und ist bei oberirdischen Bauten im Einzelfall zu entscheiden. Ein Rückbau eines unterirdischen Tunnels macht gemäss SGV keinen Sinn und wird abgelehnt.

Unter jener Mehrheit, welche bestehende Risiken und eine Verantwortung der Betreiber dafür im Grundsatz anerkennt, bestehen unterschiedliche Sichtweisen über die im Gesetz zu treffenden Regelungen. Mehrere Eingaben halten Sicherheiten für einen Rückbau klar für angebracht oder fordern sogar zwingende Garantien dafür (u.a. SZ, BL, NE, VD, GE, SGB/Travail.Suisse, SEV, VöV). Andere Rückmeldungen wollen die Möglichkeit offen halten, dass Bund und Kantone die Anlage oder Teile davon kostenlos übernehmen können, insbesondere wenn weitere Infrastrukturen wie z.B. Stromleitungen im Tunnelsystem untergebracht sind (u.a. mehrere Kantone, BPUK, Gemeindeverband). Sind diese dazu nicht bereit, so sind die Anlagen gemäss diesen Stimmen auf Kosten der Eigentümer zu entfernen. Ob dabei der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden muss, beurteilt der Bund gemäss dieser Sicht nicht alleine, sondern gemeinsam mit den Kantonen. Mehrere Rückmeldungen rufen ihre Forderung nach einer Infrastrukturkonzession in Erinnerung, mit der sich die Frage des Rückbaus gemäss ihrer Meinung einfacher regeln liesse (u.a. mehrere Kantone, BPUK, LITRA). Weitere Stellungnahmen halten die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Lösung für zu eng. Es sollen demnach im Falle von wirtschaftlichen Schwierigkeiten auch andere Möglichkeiten als der Rückbau möglich sein, insbesondere ein Weiterbetrieb oder die Neutralisierung von Sicherheitsrisiken über andere Wege als einen Rückbau (u.a. glp, Cargo Forum Schweiz/VAP, Post CH AG). Zahlreiche Rückmeldungen vertreten zwar die Auffassung, dass die öffentliche Hand nicht Risiken tragen soll, halten aber die Fokussierung auf einen Rückbau für falsch (GPS, SP, Alpen-Initiative, SES, VCS, WWF). Es wäre gemäss dieser Auffassung wirtschaftlich und umwelttechnisch ineffizient und fragwürdig, eine derart teure Infrastruktur zu erstellen und diese im Fall eines Konkurses wieder stillzulegen oder sogar zurückzubauen. Aus diesem Grund muss im Falle eines Konkurses von CST ein Szenario erarbeitet werden, welches nicht allein den Rückbau, sondern auch andere Möglichkeiten vorsieht, wie z.B. einen Weiterbetrieb durch den Bund oder