Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 52 Seiten

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men einherginge. Je nach Höhe des Hypothekarzinsniveaus und in Abhängigkeit von der gewählten Variante für den Schuldzinsenabzug können sich aus der Reform somit beträchtliche Mehr- oder Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden ergeben.

Die Kommission ist der Ansicht, der vorgeschlagene Systemwechsel leiste einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Privatverschuldung und fördere damit die Stabilität des Finanzplatzes. Zudem trage er der Gleichbehandlung von Mieterinnen und Mietern mit Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern Rechnung und erfülle auch den Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung.