Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 52 Seiten
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zum steuerbaren Einkommen gehört. Als solcher gilt der Betrag, den der Eigentümer oder Nutzniesser aufwenden müsste, um ein gleichartiges Objekt zu mieten.»3
Die steuerliche Erfassung des Eigenmietwerts wurde seither immer wieder kontrovers diskutiert und zunehmend infrage gestellt. Es gab verschiedene Abschaffungsversuche, so etwa im Rahmen des Steuerpakets 20014 (Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben), das aber in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 mit 65,9 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt wurde.5 Ein weiterer Versuch folgte mit der 2009 eingereichten Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Hauseigentümerverbands Schweiz. Dabei ging es um einen beschränkten Systemwechsel: Rentnerinnen und Rentnern sollte für ihr Eigenheim das Recht eingeräumt werden, einmalig zu wählen, den Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern. Der Bundesrat lehnte die Initiative ab, weil es bei einer Annahme zu Ungleichbehandlungen gekommen wäre: Einerseits wären Rentnerinnen und Rentner in Miete gegenüber solchen mit selbstbewohntem Wohneigentum benachteiligt worden, andererseits wären pensionierte Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer gegenüber solchen, die das AHV-Alter noch nicht erreicht haben, bevorteilt und die Generationen damit ungleich behandelt worden. Das Volksbegehren wurde am 23. September 2012 mit 52,6 Prozent Nein-Stimmen sowie 13½ verwerfenden Ständen relativ knapp abgelehnt.6 Auch danach wurde mittels parlamentarischer Vorstösse und Initiativen versucht, den politischen Druck zur Abschaffung des Eigenmietwerts aufrechtzuerhalten. Allen Begehren, die in der Herbstsession 2012 und später eingereicht wurden, wurde jedoch im Parlament eine Abfuhr erteilt.7
Zahlen zum Wohneigentum
Die Schweizer Haushalte sind häufiger Mieterinnen und Mieter als Eigentümerinnen und Eigentümer. Ende 2016 wohnten in der Schweiz 2,2 Millionen Haushalte in einer Mietwohnung, 1,4 Millionen in ihren eigenen vier Wänden. Dies entspricht einer Wohneigentumsquote von 38,2 Prozent, was der geringste Anteil unter allen europäischen Ländern ist. Die Quote ist seit 1970 stetig gestiegen, vor allem, weil das Stockwerkeigentum rasch zugenommen hat. Es bestehen jedoch grosse kantonale Unterschiede (vgl. Abb. 1): Die ländlich geprägten Kantone Wallis (56,8%), Jura (55%) und Appenzell Innerrhoden (54,5%) weisen die höchsten Wohneigentumsquoten auf, während die städtischen Kantone Basel-Stadt (16,5%) und Genf (18,5%) die tiefsten Quoten aufweisen.8
3 Pierre Grosheintz / Charles Perret: Kommentar zur eidgenössischen Wehrsteuer, Zürich 1941, S. 59.
4 BBl 2003 4498
5 BBl 2004 3943
6 BBl 2013 1135
7 Pa.Iv. 12.467, Mo 12.3778, Mo 12.3826, Mo 12.3874, Mo 13.3083 und Pa.Iv. 16.455.
8 Bundesamt für Statistik: Bau- und Wohnungswesen 2016, Neuenburg 2018, S. 15.