Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 52 Seiten
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Abbildung 1:
Gemäss Zweitwohnungsgesetz vom 20. März 20159 (ZWG) und Zweitwohnungsverordnung vom 4. Dezember 201510 (ZWV) müssen alle Schweizer Gemeinden ein Wohnungsinventar erstellen. Diese Inventare werden seit 2017 jährlich durch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) veröffentlicht. Basierend darauf lässt sich der Anteil der Zweitwohnungen bestimmen. Demnach betrug der schweizweite Zweitwohnungsbestand 2017 (Stichdatum 31.12.2017) 704 090 Wohnungen. Eine Unterscheidung zwischen vermieteten und selbstgenutzten Zweitwohnungen lässt sich diesen Daten nicht entnehmen.
9 SR 702
10 SR 702.1