Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 52 Seiten

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zugänge aus Eigenleistungen und aus Eigennutzung von Vermögenswerten) ist somit die Regel und deren Besteuerung die Ausnahme.

Die vorgesehene Beibehaltung des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften oder Zweitliegenschaftsteilen ist insoweit verfassungsmässig, als Artikel 108 Absatz 1 BV nur den «Eigenbedarf Privater», d. h. den Erstwohnsitz, als förderungswürdig erachtet. Eine gegenüber andern Luxusgütern wie Bildersammlungen, Flugzeugen, Yachten und dergleichen unterschiedliche Besteuerung von Zweitliegenschaften kann mit Praktikabilitätsgründen und dem Erfordernis der Erhebungswirtschaftlichkeit begründet werden.

5.2 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Die Vorlage enthält eine Delegationsnorm zum Erlass von Verordnungsrecht; das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat als Verordnungsinstanz innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Rahmens Rechtsetzungsbefugnis. Dies betrifft konkret die Verordnung des EFD vom 24. August 1992 über die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Diese Delegation ist erforderlich, weil sie Regelungen betrifft, deren Konkretisierungsgrad die Gesetzesebene überschreiten würde.

6 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Es bestehen keine internationalen Verpflichtungen der Schweiz, die dem Vorhaben entgegenstehen.

7 Verhältnis zum europäischen Recht

Die Besteuerung des Eigenmietwerts ist im europäischen Umfeld die Ausnahme. Lediglich Dänemark, Luxemburg, die Niederlande, Italien und Spanien kennen eine Form der Eigenmietwertbesteuerung. Allerdings wird in Dänemark der Eigenmietwert nur dann herangezogen, wenn keine Liegenschaftssteuer erhoben wird, in Luxemburg basiert der Eigenmietwert auf Katasterwerten von 1941, in den Niederlanden beträgt der Bruttoeigenmietwert gerade einmal 0,55 Prozent des Marktwerts, und in Italien bzw. Spanien wird der Eigenmietwert am Erstwohnsitz nicht erhoben.40 In Italien und Spanien handelt es sich um eine Steuer, mit welcher ein Export

40 Eine detaillierte Beschreibung der Situation im europäischen Ausland bieten: «Die Besteuerung der Eigenmietwerte» der von der Schweizerischen Steuerkonferenz herausgegebenen Steuerinformationen (2015): https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/allgemein/steuerinformationen/fachinformatione n/schweizerisches-steuersystem/dossier-steuerinformationen.html > Die Besteuerung der Eigenmietwerte und Serena Fatica / Doris Prammer: Housing and the Tax System: How Large Are the Distortions in the Euro Area? in: Fiscal Studies, Bd. 39, Nr. 2, 2018, S. 299-342: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1111/1475-5890.12159