Vorlage VISV
Vernehmlassung 2019/30: Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Verfahrensregelungen und Informationssystemen · 17 Seiten
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Anhang 3 (Art. 11 Abs. 3 und 35 Abs. 4)
Zugangsberechtigungen beim C-VIS
Zeichenerklärung
Zugangsstufen:
A: Online-Abfragen
Leer: Kein Zugang
1Daten, die nur im Rahmen von Artikel 14 der Verordnung abgefragt werden
können.
2Hinweis darauf, dass in einem verknüpften Gesuchsdatensatz nur die mit
einem * gekennzeichneten Daten abgefragt werden können.
Organisationseinheiten:
AV: schweizerische Vertretungen im Ausland und Mission der
Schweiz bei der UNO in Genf
EDA: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten:
(Staatssekretariat, Konsularische Direktion und Politische Direktion)
EZ fedpol: Zentrale Zugangsstelle
GREPO: Organe des Bundes und der Kantone, die an den Schengen-
Aussengrenzen und im Hoheitsgebiet der Schweiz Kontrollen durchführen
KAPO: kantonale und kommunale Polizeibehörden, die im Rahmen
von ausländerrechtlichen Aufgaben im Hoheitsgebiet der Schweiz tätig sind
MIGRA: für Visa zuständige kantonale Migrationsbehörden und die
Visumbehörden der Gemeinden, auf die entsprechende Kompetenzen übertragen wurden
SEM: Staatssekretariat für Migration
– I: Planung und Ressourcen (PR) zu statistischen Zwecken
– II: Sachbearbeiter/in im Visumbereich (Abteilung Einreise, Abtei-
lung Zulassung Aufenthalt)
– III: Sachbearbeiter/in im Bereich Dublin-Verfahren (Mitarbeitende
des Asylverfahrens, Dublin-Sektionen)
– IV: Sachbearbeiter/in im Asylbereich (Mitarbeitende des Asylver-
fahrens)