Vorlage VISV

Vernehmlassung 2019/30: Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Verfahrensregelungen und Informationssystemen · 17 Seiten

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Anhang 3 (Art. 11 Abs. 3 und 35 Abs. 4)

Zugangsberechtigungen beim C-VIS

Zeichenerklärung

Zugangsstufen:

A: Online-Abfragen

Leer: Kein Zugang

1Daten, die nur im Rahmen von Artikel 14 der Verordnung abgefragt werden

können.

2Hinweis darauf, dass in einem verknüpften Gesuchsdatensatz nur die mit

einem * gekennzeichneten Daten abgefragt werden können.

Organisationseinheiten:

AV: schweizerische Vertretungen im Ausland und Mission der

Schweiz bei der UNO in Genf

EDA: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten:

(Staatssekretariat, Konsularische Direktion und Politische Direktion)

EZ fedpol: Zentrale Zugangsstelle

GREPO: Organe des Bundes und der Kantone, die an den Schengen-

Aussengrenzen und im Hoheitsgebiet der Schweiz Kontrollen durchführen

KAPO: kantonale und kommunale Polizeibehörden, die im Rahmen

von ausländerrechtlichen Aufgaben im Hoheitsgebiet der Schweiz tätig sind

MIGRA: für Visa zuständige kantonale Migrationsbehörden und die

Visumbehörden der Gemeinden, auf die entsprechende Kompetenzen übertragen wurden

SEM: Staatssekretariat für Migration

– I: Planung und Ressourcen (PR) zu statistischen Zwecken

– II: Sachbearbeiter/in im Visumbereich (Abteilung Einreise, Abtei-

lung Zulassung Aufenthalt)

– III: Sachbearbeiter/in im Bereich Dublin-Verfahren (Mitarbeitende

des Asylverfahrens, Dublin-Sektionen)

– IV: Sachbearbeiter/in im Asylbereich (Mitarbeitende des Asylver-

fahrens)