Vorlage VZAE

Vernehmlassung 2019/30: Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Verfahrensregelungen und Informationssystemen · 3 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

[QR Code]

[Signature]

Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)

Änderung vom [Datum]

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 24. Oktober 20071 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit wird wie folgt geändert:

Art. 22a Dauer der Entschädigungspflicht bei langfristigen Entsendungen

(Art. 22 Abs. 3 AIG)

1Die Entschädigungspflicht des Arbeitgebers entfällt für Auslagen, die bei langfristigen Entsendungen im Rahmen eines betrieblichen Transfers oder im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung entstehen, nachdem sich die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger als zwölf Monate ununterbrochen in der Schweiz aufgehalten haben.

2Absatz 1 gilt nicht, wenn für entsandte Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sowie für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringerinnen oder Dienstleistungserbringer aufgrund eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags oder eines Normalarbeitsvertrags im Sinne von Artikel 360a des Obligationenrechts2 ein Mindestlohn garantiert ist.

Art. 22b

Ex-Art. 22a

Art. 87 Abs. 1bisEinleitungssatz und Bst. f und g und Abs. 5

1bisDie Daten nach Absatz 1 Buchstaben a und b können zwecks Speicherung in das automatisierte Fingerabdruck-Identifikationssystem (AFIS) des Bundesamtes für Polizei erfasst werden, sofern die betroffene Person:

1 SR 142.201

2 SR 220 2019–......