Vorlage VISV
Vernehmlassung 2019/30: Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Verfahrensregelungen und Informationssystemen · 17 Seiten
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Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem (Visa-Informationssystem-Verordnung, VISV)
Änderung vom [Datum]
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Visa-Informationssystem-Verordnung vom 18. Dezember 20161 wird wie folgt geändert:
Art. 10 Abs. 1 Bst. b und g
1Die folgenden Behörden haben zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben online Zugang zu den Daten des ORBIS:
b. das Grenzwachtkorps und die kantonalen und kommunalen Polizeibehörden, die Personenkontrollen durchführen: zur Identifikation von Personen, welche die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Schweiz oder für den dortigen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen;
g. die kantonalen und kommunalen Migrationsbehörden sowie die kantonalen und kommunalen Polizeibehörden: zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Ausländerbereich;
Art. 11 Abs. 1 Bst. e
1Die folgenden Behörden können zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben online Daten des C-VIS abfragen:
e. das Grenzwachtkorps und die zuständigen kantonalen und kommunalen Polizeibehörden: