Vorlage VISV

Vernehmlassung 2019/30: Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Verfahrensregelungen und Informationssystemen · 17 Seiten

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Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem (Visa-Informationssystem-Verordnung, VISV)

Änderung vom [Datum]

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Visa-Informationssystem-Verordnung vom 18. Dezember 20161 wird wie folgt geändert:

Art. 10 Abs. 1 Bst. b und g

1Die folgenden Behörden haben zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben online Zugang zu den Daten des ORBIS:

b. das Grenzwachtkorps und die kantonalen und kommunalen Polizeibehörden, die Personenkontrollen durchführen: zur Identifikation von Personen, welche die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Schweiz oder für den dortigen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen;

g. die kantonalen und kommunalen Migrationsbehörden sowie die kantonalen und kommunalen Polizeibehörden: zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Ausländerbereich;

Art. 11 Abs. 1 Bst. e

1Die folgenden Behörden können zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben online Daten des C-VIS abfragen:

e. das Grenzwachtkorps und die zuständigen kantonalen und kommunalen Polizeibehörden:

1 SR 142.512