Vorlage ZEMIS Verordnung
Vernehmlassung 2019/30: Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Verfahrensregelungen und Informationssystemen · 26 Seiten
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Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung)
Änderung vom [Datum]
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die ZEMIS-Verordnung vom 12. April 20061 wird wie folgt geändert:
Ersatz eines Ausdrucks
Im ganzen Erlass wird «löschen» durch «vernichten» ersetzt, mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.
Art. 4 Abs. 3
3In den Anhängen 1 und 1a werden die in ZEMIS enthaltenen Daten abschliessend aufgeführt und die Berechtigungen zur Abfrage und Bearbeitung der Daten festgelegt.
Art. 6a Daten zum Meldeverfahren im Hinblick auf eine kurzfristige
Erwerbstätigkeit
1Erfolgt die Meldung nach Artikel 6 des Entsendegesetzes vom 8. Oktober 19992 oder Artikel 9 Absatz 1bisder Verordnung vom 22. Mai 20023 über die Einführung des freien Personenverkehrs online, werden die entsprechenden Personendaten auf Servern des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) zwischengespeichert und dann an das ZEMIS übermittelt.
2Die Daten in diesem Zwischenspeicher werden automatisch vernichtet, wenn während zwei Jahren keine Aktualisierung erfolgt.
1 SR 142.513
2 SR 823.20
3 SR 142.203
2019–......