Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/32: Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 · 51 Seiten

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Eine weitere, immer wichtigere Funktion der Schweiz hat mit ihrer Fähigkeit zu tun, als «Knowledge Broker» die Steuereinnahmen der Entwicklungsländer und die Ressourcen des Privatsektors zugunsten der nachhaltigen Entwicklung zu mobilisieren. Die Entwicklung innovativer, sektorübergreifender Lösungen mit neuen Formen der Zusammenarbeit, der Finanzierung und der Risikoverteilung ist entscheidend, um die nachhaltige Entwicklung im Sinn der Agenda 2030 zu fördern.

2 Inhalt der Kreditbeschlüsse

2.1 Antrag

Dieser erläuternde Bericht schlägt für den Zeitraum 2021–2024 fünf Rahmenkredite in der Höhe von insgesamt 11,37 Milliarden Franken für die Weiterführung der IZA vor. Das Parlament hatte im Februar 2011 beschlossen, die APD der Schweiz bis 2015 auf 0,5 Prozent des BNE zu erhöhen. Den aktuellen Schätzungen zufolge wird sich die APD der Schweiz im Zeitraum 2021–2024 auf rund 0,45 Prozent des BNE belaufen (Ziff. 4.1.1).

Im Rahmen dieses erläuternden Berichts umfasst der Begriff IZA die Instrumente der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit und der Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit, die vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eingesetzt werden.

2.2 Verhältnis zur Legislaturplanung des Bundesrates

Die Botschaft zur IZA 2021–2024 wird im Rahmen der Legislaturplanung 2019–2023, der Aussenpolitischen Strategie der Schweiz 2020–2023 sowie der Aussenwirtschaftspolitischen Strategie erarbeitet. Letztere trägt ebenfalls zur wirtschaftlichen Entwicklung in den Entwicklungsländern bei, indem sie deren Integration in die Weltwirtschaft fördert.

Die IZA steht im Einklang mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016–2019 der Schweiz51, die auf die Agenda 2030 abgestimmt ist. Mit ihren 17 SDG und insbesondere dem Ziel, die extreme Armut bis 2030 zu beseitigen, legt diese Agenda wichtige Grundsätze fest, die das Handeln der IZA leiten. Die Schweiz unterstützt daher auch die Entwicklungsländer, sich für die Umsetzung der Agenda 2030 zu engagieren.

Die IZA fügt sich in das politische Handeln der Schweiz als Ganzes ein. Andere Politikbereiche des Bundes können für die Entwicklungsländer ebenfalls von Bedeutung sein. Deshalb ist es entscheidend, Zielkonflikte zu vermeiden und soweit möglich zu gewährleisten, dass die einzelnen Politiken aufeinander abgestimmt sind, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Steuern, Umwelt, Gesundheit, Ernährungssicherheit und Migration. Der Bundesrat achtet darauf, dass seine Beschlüsse so kohärent wie möglich sind.

2.3 Ziele der IZA 2021–2024

Die Ziele der IZA sind durch Artikel 5 und Artikel 7 «EZA-HH-Gesetz», Artikel 2 «Ostgesetz» und Artikel 2 «MS-Gesetz» festgelegt.

Artikel 5 «EZA-HH-Gesetz»

1 Die Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Entwicklungsländer im Bestreben, die Lebensbedingungen ihrer Bevölkerung zu verbessern. Sie soll dazu beitragen, dass diese Länder ihre Entwicklung aus eigener Kraft vorantreiben. Langfristig erstrebt sie besser ausgewogene Verhältnisse in der Völkergemeinschaft.

2 Sie unterstützt in erster Linie die ärmeren Entwicklungsländer, Regionen und Bevölkerungsgruppen. Sie fördert namentlich:

a) die Entwicklung ländlicher Gebiete;

b) die Verbesserung der Ernährungslage, insbesondere durch die landwirtschaftliche Produktion zur Selbstversorgung;

c) das Handwerk und die örtliche Kleinindustrie;

d) die Schaffung von Arbeitsplätzen;

e) die Herstellung und Wahrung des ökologischen und demografischen Gleichgewichts.

Artikel 7 «EZA-HH-Gesetz»

Die humanitäre Hilfe soll mit Vorbeugungs- und Nothilfemassnahmen zur Erhaltung gefährdeten menschlichen Lebens sowie zur Linderung von Leiden beitragen; sie ist namentlich für die von Naturkatastrophen oder bewaffneten Konflikten heimgesuchte Bevölkerung bestimmt.

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