Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/32: Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 · 51 Seiten

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Klimaübereinkommens von Paris57 für den Zeitraum 2017–2020 auf 450 bis 600 Millionen US-Dollar pro Jahr (öffentliche und private Mittel).

Die Mittel der IZA in diesem Bereich sollen im Zeitraum 2021–2024 von 300 Millionen (2017–2020) auf rund 350 Millionen Franken pro Jahr angehoben werden, d. h. um rund 14 Prozent.58 Für eine stärkere Mobilisierung des Privatsektors zugunsten klimaverträglicher Investitionen in Entwicklungsländern wird die Schweiz– unter anderem auf multilateraler Ebene – Partnerschaften fördern, um mehr private Gelder zu mobilisieren. Zusätzlich zu den spezifischen Programmen zum Klimawandel wird diese Problematik auch bei den meisten anderen Programmen der IZA berücksichtigt.

Migration

Der Migrationsdruck wird in den kommenden Jahren hoch bleiben. Die Ursachen anzugehen und damit die Zwangsmigration und die irreguläre Migration zu vermindern, bleibt eine globale Herausforderung. Gleichzeitig spielte die reguläre Migration – d. h. die Migration, die im Einklang mit den Gesetzen eines Landes steht – schon immer eine wichtige Rolle für die Entwicklung und die Armutsreduktion, etwa durch Wissenstransfer, private Kapitalüberweisungen (Remittances) oder Handelsförderung. Auch bei der regulären Migration sind aber negative Faktoren betreffend Braindrain, Integrationskosten und sozialen Zusammenhalt nicht auszuschliessen. Die Schweiz hat ein Interesse daran, die Zwangsmigration und die irreguläre Migration zu reduzieren sowie den Schutz der Migrantinnen und Migranten zu verbessern. Eine bessere Steuerung der Migration in den Herkunftsregionen hat einen positiven Einfluss auf die Schweiz und begünstigt die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in diesen Regionen. Die Schweiz hat ein Interesse daran, die Gouvernanz im Migrationsbereich auf allen Ebenen zu stärken.

Aus diesem Grund will der Bundesrat die strategische Verknüpfung zwischen der IZA und der Migrationspolitik stärken und darum diese Verknüpfung, die in zwei der vier Bundesbeschlüsse der Botschaft 2017–2020 festgehalten ist, auf alle Instrumente der IZA ausdehnen. Kurzfristig trägt die IZA dazu bei, die Ursachen für Flucht und Vertreibung zu bekämpfen, die Lebensbedingungen der Vertriebenen zu verbessern und Flüchtlinge in ihren Erstaufnahmeländern zu schützen. Mittelfristig zielt die IZA darauf ab, die irreguläre Migration zu reduzieren und die bestmöglichen Lösungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten sowie Vertriebenen in den Entwicklungsländern zu finden. Langfristig bearbeitet die IZA die tiefer liegenden Ursachen der irregulären Migration wie Armut, ungenügender Zugang zur Grundversorgung, bewaffnete Konflikte, schlechte Regierungsführung oder die Folgen des Klimawandels.

Die strategische Verknüpfung zwischen der IZA und der Migrationspolitik stärkt die migrationspolitischen Instrumente wie Migrationspartnerschaften und -dialoge. Es wäre jedoch übertrieben, diese Verknüpfung als strikte Konditionalität zu verstehen und zum Beispiel die IZA in einem Land einzustellen, weil sich die Schweizer Migrationspolitik dort schwierig gestaltet. Die Erfahrung anderer Akteure und selbst grosser Geber wie der Europäischen Union hat gezeigt, dass eine strikte Konditionalität selten die gewünschten Effekte erzeugt. Erstens wirken Drohungen häufig kontraproduktiv und können die Situation blockieren, da sie als Einmischung in die nationale Souveränität wahrgenommen werden können. Zweitens könnte eine solche Konditionalität negative politische Folgen für die Schweiz haben. Drittens bezweckt das Mandat der IZA, der von Armut und Krisen betroffenen Bevölkerung zu helfen: Dies eignet sich kaum als Hebel, um Druck auf autoritäre Regierungen auszuüben und so eine Konditionalität durchzusetzen. Schliesslich ist die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger eine völkerrechtliche Verpflichtung. Wenn die Einhaltung dieser Verpflichtung finanziell entschädigt wird, schafft dies Fehlanreize, die auf andere internationale Verpflichtungen übergreifen und diese schwächen könnten.

Die strategische Verknüpfung zwischen der IZA und der Migrationspolitik wird auf drei Ebenen umgesetzt.

1) Politische Ebene: Die Migration wird bei politischen Konsultationen thematisiert. Der Bundesrat will auch in Zukunft Migrationsabkommen und -partnerschaften abschliessen. Bei Verhandlungen mit Schwerpunktländern über neue Rahmenabkommen für die IZA achtet der Bundesrat darauf, dass durch eine Vertragsklausel das Thema Migration als Teil der Zusammenarbeit und des politischen Dialogs eingefügt wird.

2) Geografische Ebene: Der Bundesrat stellt die Integration der Migrationspolitik in seinen verschiedenen aussenpolitischen Strategien sicher. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und die Abteilung Menschliche Sicherheit (AMS) des EDA sowie der Leistungsbereich Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) des

57 SR 0.814.012

58 Vorläufige Zahlen (Februar 2018) Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021–2024 (02.05.2019)