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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
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Verordnung des EDI über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf (VLBE)
Änderung vom ...
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:
I
Die Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf1 wird wie folgt geändert:
Art. 2 Bst. e
Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf werden in folgende Kategorien eingeteilt:
e. Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung;
Art. 21 Kennzeichnung: Nährwertdeklaration
1Die Nährwertkennzeichnung kann den durchschnittlichen Gehalt der Stoffe nach Anhang 1 je 100 g oder 100 ml des im Handel erhältlichen Produkts und gegebenenfalls je Portion des Produkts enthalten, falls eine solche Angabe nicht unter die Bestimmungen von Artikel 20 Buchstabe c fällt.
2Zusätzlich zu den Zahlenangaben nach Absatz 1 kann im Rahmen der Nährwertkennzeichnung bei Vitaminen und Mineralstoffen nach Anhang 4, die sich auf die Beikost beziehen, der prozentuale Anteil am Referenzwert angegeben werden. Die prozentuale Angabe ist nur zulässig, wenn in 100 g oder 100 ml des im Handel erhältlichen Produkts und gegebenenfalls in einer festgelegten Portion des Produkts mindestens 15 Prozent des Referenzwerts nach Anhang 4 enthalten sind.
SR ...
1 SR 817.022.104