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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Verordnung des EDI Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf AS …

Gliederungstitel vor Art. 22a:

5. Abschnitt Informationen, die bezüglich der Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern bereitzustellen sind

Art. 22a

1Das Informationsmaterial von Herstellern und Vertreibern beinhaltet die Empfehlungen des BLV für die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern.

2Dieses schriftliche oder audiovisuelle Informationsmaterial, das die Ernährung von Säuglingen betrifft und sich an Schwangere oder Mütter von Säuglingen und Kleinkindern richtet, muss klare Informationen über folgende Punkte enthalten:

a. den Nutzen und die Vorzüge des Stillens;

b. die Ernährung der Mutter sowie die Vorbereitung auf das Stillen und die Möglichkeiten zur Fortsetzung des Stillens;

c. die mögliche negative Auswirkung der zusätzlichen Flaschennahrung auf das Stillen;

d. die Schwierigkeit, den Entschluss, nicht zu stillen, rückgängig zu machen;

e. erforderlichenfalls die sachgemässe Verwendung der Säuglingsanfangsnahrung.

3Wenn dieses Material Informationen über die Verwendung von Säuglingsanfangsnahrung enthält, müssen diese auch Auskunft über die sozialen und finanziellen Auswirkungen, die Gefährdung der Gesundheit durch ungeeignete Lebensmittel oder Ernährungsmethoden und vor allem die Gefährdung der Gesundheit durch unsachgemässe Verwendung von Säuglingsanfangsnahrung geben. Dieses Material darf keine Bilder verwenden, mit denen die Verwendung von Säuglingsanfangsnahrung idealisiert wird.

4Die kostenlose Verteilung von Geräten oder Informationsmaterial durch Hersteller und Vertreiber darf die Förderung des Stillens nicht behindern. Material und Geräte können den Namen oder das Firmenzeichen der Geberfirma tragen, dürfen jedoch keine besondere Handelsmarke für Säuglingsanfangsnahrung erwähnen und nur über das Gesundheitswesen verteilt werden.

Art. 24 Abs. 1 Bst. c

1Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke werden in die folgenden Kategorien eingeteilt:

c. diätetisch unvollständige Lebensmittel, die sich nicht als einzige Nahrungsquelle eignen, mit einer Nährstoff-Standardformulierung oder mit einer Nährstoff-Formulierung, die für eine bestimmte Krankheit, eine bestimmte Störung oder für bestimmte Beschwerden spezifisch angepasst wurde.