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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 108Fedlex · Vorlage

Verordnung des EDI Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf AS …

Art. 38 Abs. 1bis

1bis

Die Stoffe nach Anhang 4 der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über den Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und sonstigen Stoffen in Lebensmitteln (VZVM)2 sind verboten.

Art. 40 Abs. 5

5Getränke mit einer Osmolarität von 260–290 mmol pro Liter können als isoton, Getränke mit einer Osmolarität von 260 mmol pro Liter oder weniger können als hypoton bezeichnet werden.

II

1Die Anhänge 1, 10 und 11 erhalten die neue Fassung gemäss Beilage.

2Die Anhänge 3, 4, 5, 9 und 12 werden gemäss Beilage geändert.

III

Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...

Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf, die der Änderung vom … dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen noch bis zum [1 Jahr] nach bisherigem Recht hergestellt, eingeführt und gekennzeichnet werden. Sie dürfen noch bis zur Erschöpfung der Bestände nach bisherigem Recht an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.

IV

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.

… Eidgenössisches Departement des Innern

Alain Berset

2 SR 817.022.32