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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
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Verordnung des EDI Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf AS …
Anhang 11 (Art. 38 Abs. 1 Bst. a, 39 Bst. a und b sowie 40 Abs. 2)
Vitamine, Mineralstoffe und sonstige Stoffe in den für Erwachsene zulässigen Höchstmengen
Es gelten die spezifischen Reinheitskriterien, die im Anhang 4 der ZuV16 für Zusatzstoffe festgelegt sind. Für Stoffe, für die keine Reinheitskriterien festgelegt wurden, gelten die allgemein anerkannten Reinheitskriterien, die von internationalen Gremien, wie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder internationalen Pharmakopöen empfohlen werden.
Vitamine, Mineralstoffe und sonstige Stoffe für Erwachsene zugelassene Warnhinweise (kursiv), Hinweis auf
Höchstmengen pro empfoh- spezifische Zielgruppe, Verwendungslener täglicher Verzehrs- bedingungen
menge
1 Vitamine und Mineralstoffe
1.1 Vitamine
-Carotin (Provitamin A) 9,6 mg
Biotin keine
Folsäure/Folacin 750 g
Niacin 600 mg
wovon 10 mg als
Nicotinsäure und
Inositolhexanicotinat
(Summe)
Pantothensäure keine
Riboflavin (Vitamin B2) keine
Thiamin (Vitamin B1) keine
Vitamin A 1000 g «Schwangere sollten vor der
Einnahme von Vitamin-A-Präparaten ihre Ärztin/ihren Arzt konsultieren.»
Vitamin B6 15 mg
Vitamin B12 keine
Vitamin C 750 mg
Vitamin D 60 g
Vitamin E 75 mg