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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Verordnung des EDI Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf AS …

Anhang 11 (Art. 38 Abs. 1 Bst. a, 39 Bst. a und b sowie 40 Abs. 2)

Vitamine, Mineralstoffe und sonstige Stoffe in den für Erwachsene zulässigen Höchstmengen

Es gelten die spezifischen Reinheitskriterien, die im Anhang 4 der ZuV16 für Zusatzstoffe festgelegt sind. Für Stoffe, für die keine Reinheitskriterien festgelegt wurden, gelten die allgemein anerkannten Reinheitskriterien, die von internationalen Gremien, wie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder internationalen Pharmakopöen empfohlen werden.

Vitamine, Mineralstoffe und sonstige Stoffe für Erwachsene zugelassene Warnhinweise (kursiv), Hinweis auf

Höchstmengen pro empfoh- spezifische Zielgruppe, Verwendungslener täglicher Verzehrs- bedingungen

menge

1 Vitamine und Mineralstoffe

1.1 Vitamine

-Carotin (Provitamin A) 9,6 mg

Biotin keine

Folsäure/Folacin 750 g

Niacin 600 mg

wovon 10 mg als

Nicotinsäure und

Inositolhexanicotinat

(Summe)

Pantothensäure keine

Riboflavin (Vitamin B2) keine

Thiamin (Vitamin B1) keine

Vitamin A 1000 g «Schwangere sollten vor der

Einnahme von Vitamin-A-Präparaten ihre Ärztin/ihren Arzt konsultieren.»

Vitamin B6 15 mg

Vitamin B12 keine

Vitamin C 750 mg

Vitamin D 60 g

Vitamin E 75 mg

16 SR 817.022.31