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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Verordnung über Getränke AS … ...

Anlage 20 von Anhang 9

Aktivatoren der malolaktischen Gärung

Ziel der Behandlung ist der Zusatz von Aktivatoren der malolaktischen Gärung am Ende oder nach Abschluss der alkoholischen Gärung, um die malolaktische Gärung zu erleichtern.

Förderung des Einsetzens, der Kinetik und des Abschlusses der malolaktischen Gärung:

a. durch Anreicherung der Umgebung mit Nährstoffen und Wachstumsfaktoren für Milchsäurebakterien;

b. durch Adsorption einiger Bakterieninhibitoren.

Vorschriften

1. Bei den Aktivatoren handelt es sich um mikrokristalline Cellulose oder Produkte aus dem Abbau von Hefen (Autolysate, inaktivierte Hefen und Heferinde).

2. Die Aktivatoren können dem Wein oder dem Jungwein vor oder während der malolaktischen Gärung zugesetzt werden.

3. Die Aktivatoren dürfen nicht zu organoleptischen Veränderungen beim Wein führen.

4. Die Aktivatoren für die malolaktische Gärung müssen den Vorschriften des von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein veröffentlichten Internationalen Önologischen Kodex entsprechen. Wenn es sich bei den Aktivatoren um mikrokristalline Zellulose handelt, müssen diese den Spezifikationen der Zusatzstoffverordnung entsprechen.