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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
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Nationaler Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände. V AS …
7. Abschnitt: Überwachung des Vollzugs
Art. 22
1 Das BLW, das BLV und die jeweiligen kantonalen Vollzugsbehörden sind in ihren Zuständigkeitsbereichen für die Umsetzung des MNKP verantwortlich.
2 Das BLV überwacht in Zusammenarbeit mit dem BLW den Vollzug der vorliegenden Verordnung durch die Kantone.
8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 23 Aufhebung eines anderen Erlasses
Die Verordnung über den nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände vom 16. Dezember 201620 wird aufgehoben.
Art. 24 Änderung anderer Erlasse
Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang 4 geregelt.
Art. 25 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates:
Der Bundespräsident:
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
20 AS 2017 339