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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH)

Änderung vom …

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)

verordnet:

I

Die Verordnung des EDI vom 16. Dezember 20161 über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH) wird wie folgt geändert:

Art. 2 Abs. 1 Bst. d

Aufgehoben

Art. 3 Abs. 2 Bst. b und l

2Es berücksichtigt dabei:

b. die üblichen wissenschaftlichen Unterlagen;

l. ob im Falle eines Begehrens für Einfuhrtoleranzen nach Artikel 7 in einem anderen Land eine gute Pflanzenschutzpraxis oder Biozidpraxis besteht, die für die vorschriftsgemässe Verwendung eines Wirkstoffs in diesem Land gilt;

Art. 7 Abs. 1

1Das BLV kann auf Begehren Einfuhrtoleranzen für Rückstände von in der Schweiz nicht vorgesehenen Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten festlegen.

SR ..........

1 SR 817.021.23

2019–......