Vorlage

Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 96Fedlex · Vorlage

Schlachten und Fleischkontrolle Verordnung AS ...

5Die Gebühren für die Kontrollen, Dienstleistungen und Bewilligungen nach Artikel 58 Absatz 2 Buchstaben a sowie g–i LMG richten sich nach dem Zeitaufwand. Die Kantone bestimmen den Stundenansatz. Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Art. 63a Änderung anderer Erlasse

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Verordnung vom 26. Oktober 20117 über die Tierverkehrsdatenbank

Art. 16 Abs. 1bisBst. c

1bisTierhalterinnen und Tierhalter, bei denen ein Tier gestanden ist, der

Schlachtbetrieb sowie eine allfällige Abtretungsempfängerin oder ein allfälliger Abtretungsempfänger nach Artikel 24 der Schlachtviehverordnung vom 26.

November 20038 (SV) können in die folgenden Daten Einsicht nehmen, sie bei der Betreiberin beschaffen und verwenden:

c. Ergebnisse der Schlachttieruntersuchung und Ergebnisse der Fleischuntersuchung, die die Genusstauglichkeit betreffen.

2. Verordnung vom 6. Juni 20149 über die Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst

Art. 20fbisZugriff durch die Schlachtbetriebe, andere Tierhalterinnen und

Tierhalter und weitere Berechtigte

Die Schlachtbetriebe, andere Tierhalterinnen und Tierhalter und weitere Berechtigte können die Daten zu den Ergebnissen der Schlachttieruntersuchung sowie zu denjenigen Ergebnissen der Fleischuntersuchung, die die Genusstauglichkeit betreffen, in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) nach der TVD-Verordnung vom 26. Oktober 201110 abrufen. Die Zugriffsrechte richten sich nach Artikel 16 der TVD-Verordnung.

II

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

7 SR 916.404.1

8 SR 916.341

9 SR 916.408

10 SR 916.404.1