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Vernehmlassung 2019/34: Bundesgesetz über die politischen Rechte (Transparenz bei der Politikfinanzierung) · 6 Seiten

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Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) (Transparenz bei der Politikfinanzierung)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom [Entscheiddatum der Kommission]1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom...2

beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 17. Dezember 19763 über die politischen Rechte wird wie folgt geändert:

Gliederungstitel nach Art. 76a

5b. Titel: Transparenz bei der Politikfinanzierung

Art. 76b Offenlegungspflicht der politischen Parteien

1Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien haben ihre Finanzierung offenzulegen.

2Sie erfüllen diese Pflicht, indem sie der zuständigen Stelle Folgendes offenlegen:

a. ihre Einnahmen;

b. alle wirtschaftlichen Vorteile, die ihnen freiwillig gewährt werden (Zuwendungen) und den Wert von 25 000 Franken pro Person und Jahr überschreiten.

3Parteilose Mitglieder der Bundesversammlung legen Zuwendungen gemäss Absatz 2 Buchstabe b offen.

1BBl 2019 ...

2BBl 2019

3 SR 161.1

2019–......