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Vernehmlassung 2019/34: Bundesgesetz über die politischen Rechte (Transparenz bei der Politikfinanzierung) · 6 Seiten
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Bundesgesetz über die politischen Rechte
Minderheit (Stöckli, Janiak)
2Sie erfüllen diese Pflicht, indem sie der zuständigen Stelle Folgendes offenlegen:
a. ihre Einnahmen, Ausgaben und ihre Vermögenslage;
Minderheit (Stöckli, Bruderer Wyss, Comte, Janiak)
2Sie erfüllen diese Pflicht, indem sie der zuständigen Stelle Folgendes offenlegen:
b. … den Wert von 10 000 Franken pro Person und Jahr überschreiten.
Art. 76c Offenlegungsplicht bei Wahl- und Abstimmungskampagnen
1Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die im Hinblick auf eine Wahl in den Nationalrat oder auf eine eidgenössische Abstimmung eine Kampagne führen oder auf Bundesebene Unterschriften für Volksinitiativen oder Referenden sammeln, haben ihre Finanzierung offenzulegen, wenn sie mehr als 250 000 Franken aufwenden.
2Sie erfüllen diese Pflicht, indem sie der zuständigen Stelle Folgendes offenlegen:
a. ihre budgetierten Einnahmen und die Schlussrechnung über ihre Einnahmen;
b. bei Unterschriftensammlungen für Referenden die Schlussrechnung über ihre Einnahmen;
c. Zuwendungen im Wert von mehr als 25 000 Franken pro Person und Kampagne, die in den letzten 12 Monaten vor dem Abstimmungs- oder Wahltermin beziehungsweise seit Beginn der Unterschriftensammlung erfolgten.
3Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die für die Wahl eines Mitglieds des Ständerats eine Kampagne geführt und dafür mehr als 250 000 Franken aufgewendet haben, müssen die Schlussrechnung über ihre Einnahmen sowie Zuwendungen im Sinne von Absatz 2 Buchstabe c offenlegen.
4Führen mehrere Personen oder Personengesellschaften zusammen eine gemeinsame Kampagne, müssen sie ihre budgetierten Einnahmen und die Schlussrechnung über ihre Einnahmen beziehungsweise bei Wahlen in den Ständerat und bei Unterschriftensammlungen für Referenden nur die Schlussrechnung über ihre Einnahmen gemeinsam einreichen. Die ihnen gewährten Zuwendungen und ihre Aufwendungen sind zusammenzurechnen. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
Minderheit (Stöckli, Bruderer Wyss, Comte, Janiak)
1…, wenn sie mehr als 100 000 Franken aufwenden.
2Sie erfüllen diese Pflicht, indem sie der zuständigen Stelle Folgendes offenlegen:
c. Zuwendungen im Wert von mehr als 10 000 Franken pro Person…
3… mehr als 100 000 Franken aufgewendet haben, müssen …