Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 44 Seiten
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Parlamentarische Initiative: Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität BBl 2019
Minderheit II (Nantermod, Aeschi Thomas, Brand, Clottu,
Giezendanner, Herzog, Hess Erich, Pezzatti, Sauter)
Gemäss diesem Antrag sollen nur Bundesbeiträge nach Artikel 5 ausgerichtet werden. Entsprechend reduzierten sich die maximalen Bundesbeiträge auf insgesamt 268 Millionen Franken für acht Jahre.
Minderheit (Moret, Aeschi Thomas, Brand, Clottu, Giezendanner, Herzog, Hess Erich, Nantermod, Pezzatti, Sauter)
Dieser Minderheitsantrag sieht die Möglichkeit vor, dass die Kantone Ausbildungsbeiträge nach Artikel 6 auch in Form von Darlehen gewähren können. Darlehen sind grundsätzlich rückzahlbar. Auf Verordnungsstufe müsste deshalb festgelegt werden, dass lediglich nicht rückbezahlte oder nur teilrückbezahlte Darlehen in die vom Bund teilfinanzierten Kosten einfliessen können. In der Tendenz hätte die Gewährung von rückzahlbaren Darlehen eine kostendämpfende Wirkung auf die Ausbildungsbeiträge nach Artikel 6.
Bundesbeschluss FH:
Die Kosten für die Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse an den Fachhochschulen FH werden auf 25 Millionen Franken geschätzt. Es wird eine Erhöhung von heute rund 900 Abschlüssen pro Jahr auf 1500 Abschlüsse angestrebt. Grundlage der Kostenberechnung sind die Beiträge, die der Bund 2016 an die Fachhochschulen Pflege geleistet hat. Diese beliefen sich auf rund 25 Millionen Franken für rund 4000 Studierende. Um 1500 Abschlüsse zu erreichen, müsste die Zahl der Studierenden auf 6700 Personen steigen. Es braucht somit zusätzliche 2700 Personen, für die je 6'250 Franken veranschlagt werden. Dies ergibt knapp 17 Millionen Franken, die in dieser Kostenschätzung auf 25 Millionen Franken aufgerundet wurden. Es wird angenommen, dass der Aufbau teurer ist als die laufenden Beiträge.
Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4
Bundesbeschluss FH 2'000'000 3'000'000 10'000'000 10'000'000
Die Verteilung der Gelder auf vier Jahre ist nicht gesichert. Die Wachstumsszenarien müssen noch weiter präzisiert werden.
Bundesbeschluss Finanzhilfen GesBG / MedBG
Der Bundesbeschluss über die Finanzhilfen sieht einen Kredit in der Höhe von acht Mio. Franken vor. Diese Mittel wurden vorliegend auf die Jahre eins bis fünf des Budgets verteilt.