Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 44 Seiten
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Parlamentarische Initiative: Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität BBl 2019
6 Auswirkungen
6.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund
Bei der nachfolgenden Zusammenstellung der Kosten für den Bund handelt es sich um eine grobe Schätzung. Diese berücksichtigt die Befristung des Gesetzes auf 8 Jahre und beinhaltet Berechnungen für die Bundesbeiträge nach Artikel 7, die sich zusammensetzen aus der Beteiligung des Bundes an den finanziellen Leistungen der Kantone nach den Artikeln 5 (ungedeckte Ausbildungskosten) und 6 (Ausbildungsbeiträge für angehende Pflegefachpersonen HF und FH). Sie berücksichtigt ausserdem die Bundesbeschlüsse gemäss Ziff. 5.1 über 25 Millionen Franken (Bundesbeschluss FH) und gemäss Ziffer 5.2 über 8 Millionen Franken (Bundesbeschluss GesBG und MedBG):
Bundesbeiträge nach Artikel 5
Nachfolgend werden die Beiträge des Bundes an die Kantone nach Artikel 5 geschätzt. Die folgende Tabelle zeigt die angenommene Entwicklung der Studierendenzahlen bei den Pflegenden HF und FH:
2021 Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Jahr 6 Jahr 7 Jahr 8 Studierende HF Pflege 5832 6124 6430 6751 7089 7443 7815 82068617
Studierende FH Pflege 4160 4420 4696 4990 5302 5633 5985 63596757
Entwicklung der Studierendenzahlen Pflege HF und FH (Schätzung BAG)
Es wird davon ausgegangen, dass die Zahl der HF-Studierenden von rund 5400 im Jahr 2017 bis 2021 um jährlich 2 Prozent wächst (5’832). Ab voraussichtlicher Inkraftsetzung des Gesetzes im Jahr 2022 wird ein höheres Wachstum von jährlich fünf Prozent angenommen. Für die Kostenschätzung nach Artikel 5 wird davon ausgegangen, dass die Kantone die ungedeckten Ausbildungskosten von 300 Franken pro Praktikumswoche vollständig übernehmen. Dies entspricht den Empfehlungen der GDK. Die HF-Studierenden absolvieren pro Jahr insgesamt 20 Praktikumswochen, wodurch dem Kanton Kosten in der Höhe von 6000 Franken pro HF-Studierenden und Jahr entstehen. Der Bund erstattet nach dieser Kostenschätzung die Hälfte der vom Kanton geleisteten Beiträge, d.h. 3000 Franken pro HF-Studierender und Jahr.
Bei den FH-Studierenden wird angenommen, dass ihre Zahl von rund 4000 im Jahr 2017 bis 2021 um jährlich ein Prozent zunimmt (geringere Zunahme aufgrund von Zulassungsbeschränkungen), danach aufgrund der beschlossenen Kapazitätserhöhungen an den Fachhochschulen Pflege jährlich um rund 6,25 Prozent wächst, bis im achten Jahr die angestrebte Studierendenzahl von rund 6700 FH-Studierenden erreicht wird. Diese Steigerung bei den Studierendenzahlen FH braucht es, um die angestrebten 1500 Bachelorabschlüsse in Pflege FH pro Jahr zu erreichen (vgl. Bundesbeschluss FH). Die praktische Ausbildung im Studiengang Pflege FH