Vorlage

Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 24Fedlex · Vorlage

Das internationale Angebot von Produktionen und Werken wächst ständig, und es braucht gezielte Massnahmen, um den Schweizer Gruppen die Aufmerksamkeit von ausländischen Programmverantwortlichen zu sichern. Pro Helvetia unterstützt deshalb Plattformen in der Schweiz (wie die «Swiss Dance Days») und Einladungen von Veranstaltern aus dem In- und Ausland. Ausserdem wurden in der aktuellen Finanzierungsperiode verschiedene neue Massnahmen im Ausland initiiert, etwa eine Plattform am Festival Avignon oder eine Präsenz an der Tanzmesse Düsseldorf.

Im Einzelnen stellen sich für die Periode 2021–2024 folgende Herausforderungen:

– Zunahme der internationalen Tourneetätigkeit: Die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, das vorhandene Potential an Tourneetätigkeiten ausreichend zu fördern.

– Eingeschränkter Zugang zu europäischen Netzwerken: Es fehlt eine kontinuierliche Förderung der Kooperationen zwischen Schweizer Gruppen/Compagnies und europäischen Institutionen.

– Wettbewerbsfähigkeit international: Die neuen Massnahmen aus der aktuellen Finanzierungsperiode zur Stärkung der freien Gruppen sind derzeit auf Tourneen in Europa beschränkt und gemessen am Potential unterdotiert. Für eine nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der freien Gruppen/Compagnies braucht es eine finanzielle Ausweitung des Instruments.

– Sichtbarkeit in einem sich ständig wandelnden und erweiternden Umfeld: Erfolgreiche Massnahmen wie die «Sélection Suisse en Avignon» sind noch nicht für alle relevanten Regionen und Märkte eingeführt. Ausserdem stellt sich die Herausforderung, flexibel auf neue Tendenzen (und Märkte) reagieren zu können.

Ziele und Massnahmen

Zusätzlich zu den bisherigen Fördermassnahmen wird in der Finanzierungsperiode 2021–2024 den dargestellten Herausforderungen wie folgt begegnet:

Nachwuchs

Siehe Ziffer 2.1.1.

Förderung des künstlerischen Schaffens

– Werkförderung Musiktheater und zeitgenössischer Zirkus: Die neue Werkförderung im Bereich Musiktheater soll fortgeführt und konsolidiert werden. Die Werkförderung im Zirkus soll systematisiert und in die bestehende Förderung im Tanz und Theater integriert werden.

– Produktionsdruck in der freien Szene: Um die Möglichkeit und den Raum für künstlerisch ausgereiftere und länger entwickelte Werke zu bieten, soll geprüft werden, künftig auch Werkbeiträge in Form von Recherchebeiträgen zu vergeben.

Austausch im Inland

– Sprachgrenzen: Der Bund unterstützt vermehrt zwecks Verbreitung in den anderen Sprachregionen Übersetzungen und Übertitelungen von Theaterprojekten, welche national auf Tour gehen.

– Beschränkte Anzahl Spielorte für zeitgenössischen Tanz und Zirkus: Um eine bessere Auswertung der Produktionen im Tanz und zeitgenössischen Zirkus zu erreichen, soll gemeinsam mit interessierten Städten und Kantonen geprüft werden, wie die Verbreitung von Produktionen auch innerhalb einer Sprachregion besser unterstützt werden kann.

Internationale Verbreitung und Promotion

– Zunahme der internationalen Tourneetätigkeit: Die wachsende Schweizer Tanz-, Theater, Musiktheater- und Zirkus-Szene und das zunehmende Interesse an ihren Produktionen bedingen einen Ausbau der internationalen Tourneeförderung.

– Eingeschränkter Zugang zu europäischen Netzwerken: Die in der aktuellen Finanzierungsperiode im Sinne eines Pilotprojekts eingeführte Unterstützung von Kooperationen zwischen Institutionen und Veranstaltern aus der Schweiz und Europa soll weitergeführt und verstetigt werden.

– Wettbewerbsfähigkeit international: Die in der aktuellen Finanzierungsperiode erfolgreich eingeführten Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von freien Gruppen und Compagnies in Europa sollen auf Tourneen ausserhalb Europas ausgeweitet und mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden.

– Sichtbarkeit in einem sich ständig wandelnden und erweiternden Umfeld: Erfolgreiche Promotions-Plattformen, wie beispielsweise die «Sélection suisse en Avignon», sollen konsolidiert werden. Zudem sind die Plattformpräsenzen auf weitere Regionen mit hohem Potential für die Schweizer Szene auszuweiten: Zu prüfen ist beispielsweise eine Plattform am «Edinburgh Fringe Festival». Ebenso soll die Promotion der Bereiche zeitgenössischer Zirkus und Werke für junges Publikum entwickelt werden. Andere Massnahmen müssen laufend überprüft und allenfalls angepasst werden, um flexibel auf neue Trends, Regionen und Veranstaltungen reagieren zu können.

2.3.4 Literatur

Der Bund unterstützt Verlage, die Kreation von zeitgenössischen schriftstellerischen Werken, deren Übersetzungen, die Verbreitung und Promotion der Werke im In- und Ausland sowie Lesereisen und Residenzen von Schriftstellerinnen und Schriftstellern, literarischen Übersetzerinnen und Übersetzern.

Ausgangslage und Herausforderungen

Nachwuchs

Siehe Ziffer 2.1.1.

Förderung des künstlerischen Schaffens

Der Bund förderte zwischen 2016–2020 mit jährlich rund 20 Werkbeiträgen Autorinnen und Autoren bei der Schaffung eines literarischen Werks. Sämtliche Gattungen in allen vier Landessprachen konnten berücksichtigt werden. Dazu gehörte auch ein Pilotprojekt mit Werkbeiträgen für performative Literaturformen. Zusatzmittel in der vergangenen Förderperiode ermöglichten es, mit Kreationsbeiträgen Übersetzerinnen und Übersetzer, die literarische Texte für einen anderen Sprach- und Kulturkreis erschliessen, zu unterstützen.