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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten

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Beiträge zur Produktion eines Werks mit öffentlicher Präsentation). Diese Unterstützungsarten zielen auf unterschiedliche Momente in der Werkentstehung ab und gewährleisten eine konsistente, alle Kreativphasen abdeckende Laufbahn- und Werkförderung. In den bisher erfolgten Ausschreibungsrunden konnten Vorhaben aus allen Landesteilen sowie aus allen Bereichen der Visuellen Kunst, einschliesslich Fotografie und Medienkunst, unterstützt werden.

Etabliert hat sich die Unterstützung der Kunsträume mit Beiträgen an die Jahresprogramme sowie an Projekte, die dazu beitragen, dass junge Künstlerinnen und Künstler erste professionelle Ausstellungserfahrungen sammeln können. Bei der Unterstützung von internationalen Messepräsenzen hat sich die Öffnung auch für internationale Galerien als Gesuchsteller bewährt. Die an Messen präsentierten jungen Künstlerinnen und Künstler konnten unter anderem von Ankäufen ihrer Werke in wichtige Sammlungen sowie von Einladungen für Ausstellungen profitieren.

Im Einzelnen stellen sich für die Periode 2021–2024 folgende Herausforderungen:

– Förderung von künstlerischen Recherchen: Bis anhin wurden künstlerische Rechercheprozesse, die nicht zu einem Kunstwerk führen, sich jedoch qualitätssteigernd auf das künstlerische Schaffen auswirken, in der Förderung kaum berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere künstlerische Arbeitsmethoden, denen eine vertiefte, oft wissenschaftliche Forschung zu Grunde liegt.

– Angemessene Honorare für Künstlerinnen und Künstler: In den Visuellen Künsten fehlt weitgehend eine angemessene Entschädigung von Künstlerinnen und Künstlern bei Ausstellungsteilnahmen oder Publikationen.

– Förderung von kuratorischer Arbeit: Die Tätigkeit von Kuratorinnen und Kuratoren, die sich vermittelnd zwischen Kunstschaffenden, -institutionen und Publikum bewegt, trägt massgeblich zur nationalen und internationalen Wahrnehmung und Vernetzung der Kunstszene bei. Es fehlt ihnen jedoch oft an finanziellen Mitteln sowie an der notwendigen Zeit, um sich gründlichen Recherchen zu widmen.

Ankäufe von Werken für die Bundeskunstsammlung

Ankäufe von Werken werden seit 1887 getätigt. Die Werke werden auf Empfehlung der Eidgenössischen Kunstkommission erworben und in der Bundeskunstsammlung aufbewahrt.

Kunst am Bau

Die Projekte von «Kunst am Bau» wollen die Kunst der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen, indem sie in repräsentative, politisch wichtige und raumplanerisch geeignete Gebäude integriert wird. Wettbewerbe für «Kunst am Bau» werden unter der Leitung der Eidgenössischen Kunstkommission durch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) in Zusammenarbeit mit dem BAK durchgeführt.

Austausch im Inland

Die Schweizer Ausstellungslandschaft zeichnet sich durch eine grosse Vielfalt aus: Renommierte Kunstinstitutionen zeigen national und international bedeutende Ausstellungen, gleichzeitig werden in der Off-Szene neue Kunsträume eröffnet, die junge Künstlerinnen und Künstler entdecken, ihnen erste Ausstellungserfahrungen ermöglichen und einen Raum zum künstlerischen Experiment bieten.

Im Einzelnen stellen sich für die Periode 2021–2024 folgende Herausforderungen:

– Interkantonale Netzwerke fördern: Das gegenseitige Wissen über das Schweizer Kunstschaffen in den verschiedenen Landesregionen ist von grosser Bedeutung. In Disziplinen wie Architektur, Comics und Performance ist die Präsenz über die eigene Sprachgrenze hinweg verglichen mit dem Potential mangelhaft und in der Regel schwierig zu erreichen.

– Architektur: Architektur als künstlerische Disziplin beeinflusst unser Leben und das Funktionieren der Gesellschaft. Sie wirkt unmittelbar in die Gestaltung des öffentlichen Raums oder in soziokulturelle Bereiche hinein. Für die Kulturförderung des Bundes gilt es, ihre Bedeutung künftig noch fokussierter und durch gezielte Förderung von architektonisch relevanten Fragestellungen zu unterstützen.

– Fotografie in ihrer gesamten Breite fördern: Die Vielfalt der Sparten der Fotografie – neben Kunstfotografie auch Dokumentarfotografie sowie Angewandte Fotografie – wird von der Kulturförderung zu wenig berücksichtigt.

– Kritische Reflexion: Siehe Ziffer 2.1.3.

Internationale Verbreitung und Promotion

Die Präsenz von Schweizer Künstlerinnen und Künstlern an internationalen Plattformen konnte weiter ausgebaut werden, unter anderem durch regelmässige Partnerschaften mit wichtigen Biennalen. Dank zusätzlichen aktiven Promotionsmassnahmen konnten Schweizer Künstlerinnen und Künstler in Ausland ihre Werke präsentieren.

Im Einzelnen stellt sich für die Periode 2021–2024 folgende Herausforderung: Für eine erfolgreiche Laufbahn ist es für Künstlerinnen und Künstler wesentlich, sich in institutionellen und internationalen Kontexten zu präsentieren und sich in einem beruflichen Netzwerk erfolgreich zu behaupten. Aufgrund der grossen internationalen Konkurrenz ist es anspruchsvoll und aufwändig, Schweizer Künstlerinnen und Künstler oder Architektinnen und Architekten im Ausland an Biennalen, Ausstellungen und Plattformen mit einer breiteren Wahrnehmung zu positionieren. Ebenso bedarf es besonderer Anstrengungen, einen kritischen Wissensaustausch über Schweizer Kunst, Fotografie und Architektur an öffentlichen Veranstaltungen zu prägen.

Ziele und Massnahmen

Zusätzlich zu den bisherigen Fördermassnahmen wird in der Finanzierungsperiode 2021–2024 den dargestellten Herausforderungen wie folgt begegnet.

Nachwuchs

Siehe Ziffer 2.1.1.

Förderung des künstlerischen Schaffens

– Förderung von künstlerischen Recherchen: Künstlerische Recherchen, die der Vertiefung eines künstlerischen Prozesses oder der Erweiterung einer künstlerischen Praxis dienen, werden verstärkt in die Förderung des Bundes aufgenommen.

– Angemessene Honorare für Künstlerinnen und Künstler: Der Bedeutung von angemessenen Entschädigungen für künstlerische Arbeit kommt der Bund durch entsprechende Massnahmen entgegen. Die Unterstützung von Ausstellungen und Publikationen wird künftig von der angemessenen Entschädigung der daran beteiligten Künsterinnen und Künstler abhängig gemacht. Geprüft werden Anreizsysteme und Empfehlungen für Veranstalter oder Institutionen, den Künstlerinnen und Künstlern angemessene Honorare und Entschädigungen auszurichten.