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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten

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Dem breiten Kulturbegriff der UNESCO entsprechend darf sich Kulturförderung nicht alleine auf die Förderung des künstlerischen Schaffens und die Erhaltung des kulturellen Erbes beschränken. Sowohl im Verständnis der UNESCO wie auch der Kulturpolitik des Bundes ist Kultur ein zentraler Faktor des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Kultur lässt sich allerdings nicht als eigener Politikbereich fassen, wenn jedes menschliche Handeln als kulturell verstanden wird. In der Kulturförderungspraxis muss daher zwischen einem weiten soziologischen und einem engeren praktischen Kulturbegriff unterschieden werden. Diese Abgrenzung erfolgt erstens durch die Bundesgesetzgebung im Kulturbereich und zweitens – im Sinne einer kulturpolitischen und finanziellen Prioritätensetzung – durch die Kulturbotschaft.

1.1.4 Finanzierung der Kulturförderung in der Schweiz

In der Schweiz leistet die öffentliche Hand einen massgeblichen Beitrag an die Förderung der Kultur. Das Bundesamt für Statistik (BFS) publiziert regelmässig Daten zur öffentlichen Kulturfinanzierung.3 Gemäss den neusten verfügbaren Daten (Stichjahr 2016) belaufen sich die Kulturausgaben der öffentlichen Hand auf total rund 3 Milliarden Franken pro Jahr. Die wichtigsten Kulturförderer sind die Gemeinden (51,1% oder 1,56 Mia. Fr.). Die kantonalen Aufwendungen für die Kulturförderung betragen 38,4 Prozent (1,17 Mia. Fr.) der Gesamtausgaben. Der Bund beteiligt sich mit 10,5 Prozent (320 Mio. Fr.) an der öffentlichen Finanzierung der Kultur in der Schweiz.

Die Kulturförderung durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden wird ergänzt durch die Kulturförderung von Privaten (Unternehmen, Stiftungen, Individuen usw.). Einen klaren gesetzlichen Auftrag zur Kulturförderung im Sinne des Service public hat dabei die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR). Von grosser Bedeutung für die Schweizer Kulturförderung sind im Weiteren die Lotterien. Den Kantonen fliessen aus den in der Schweiz bewilligten Lotterien jährlich Gelder in der Höhe von über 500 Millionen Franken zu, die von der jeweils zuständigen kantonalen Instanz (Regierungsrat, Parlament, Amt, Verteilkommission) auch zur Förderung kultureller Vorhaben ausgeschüttet werden. Kulturförderung durch Private ist für die Schweizer Kulturlandschaft von eminenter Wichtigkeit. So gibt es in der Schweiz über 13 000 gemeinnützige Stiftungen mit einem geschätzten Stiftungsvermögen von rund 100 Milliarden Franken.4 Die jährliche Ausschüttung der gemeinnützigen Stiftungen beläuft sich auf rund 2 Milliarden Franken pro Jahr. Kultur gehört dabei neben Bildung und Forschung, Gesundheitswesen und Sozialem zu den wichtigsten Förder- und Aktivitätsbereichen der gemeinnützigen Stiftungen.5 In Ergänzung zu den gemeinnützigen Stiftungen fördern private Unternehmen die Kultur mit jährlich rund 370 Millionen Franken, wobei rund 50 Prozent des Gesamtbetrages auf Sponsoring entfällt.6

1.2 Akteure der Kulturpolitik des Bundes

Die Kulturpolitik und die Kulturförderung des Bundes beruhen im Wesentlichen auf dem Zusammenspiel folgender vier Institutionen: das BAK, die ihm organisatorisch zugeordnete Schweizerische Nationalbibliothek (NB), die Stiftung Pro Helvetia sowie das Schweizerische Nationalmuseum (SNM).

1.2.1 Bundesamt für Kultur

Mitarbeitende (Ende 2018): 97,0 Vollzeitstellen

Jahresbudget (Voranschlag 2019 inklusive Eigenbereich): 194,1 Millionen Franken

Das BAK ist nach Artikel 29 KFG die kulturpolitische Fachbehörde des Bundes. Es koordiniert die Aktivitäten der Kulturakteure des Bundes und nimmt die im engen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen Aufgaben wahr, namentlich die Gestaltung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Bereich der Kultur, die Vertretung des Bundes in nationalen Fachgremien und Arbeitsgruppen sowie – in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) – die Pflege internationaler politischer Beziehungen im Kulturbereich. Als Fachbehörde ist das BAK auch zuständig für die Erarbeitung kulturpolitischer Grundlagen (Evaluationen, Studien, Aufbereitung von Kulturstatistiken). Die NB ist eine Institution des BAK (vgl. Ziff. 1.2.3).

Die Fördertätigkeit des BAK umfasst die Bereiche Baukultur, Film, Kultur und Gesellschaft, Kulturschaffen sowie Museen und Sammlungen, die in fünf Organisationseinheiten mit derselben Bezeichnung organisiert sind:

Baukultur

Das BAK ist die Fachstelle des Bundes für Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz und innerhalb des Bundes zuständig für den Bereich der zeitgenössischen Baukultur. Neu werden die Bereiche Heimatschutz und Denkmalpflege sowie die zeitgenössische Baukultur unter dem gemeinsamen Titel «Baukultur» geführt. Das BAK koordiniert die interdepartementale Strategie für Baukultur. Es unterstützt im Verbund mit den Kantonen die Erhaltung, den Erwerb, die Pflege, die Erforschung und die Dokumentation von archäologischen Stätten, Denkmälern und Ortsbildern. Es prüft, ob die Erfordernisse von Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz bei Bundesaufgaben erfüllt sind und erstellt Fachgutachten im Zusammenhang mit Objekten unter Bundesschutz. Das BAK unterhält dazu ein Netzwerk unabhängiger Expertinnen und Experten im Bereich Baukultur und erarbeitet Grundlagen von gesamtschweizerischem Interesse.

Film

Das BAK fördert das Filmschaffen, den Zugang zur Filmkultur und die Erhaltung des Filmerbes. Der Schweizer Film wird in seiner nationalen und internationalen Ausrichtung mit Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebsbeiträgen unterstützt und mit dem Schweizer Filmpreis gewürdigt. Das BAK setzt Anreize für Verleih- und Kinobetriebe, um eine qualitativ hochstehende Angebotsvielfalt von Filmen in allen Sprachregionen zu gewährleisten.

Die Stärkung der filmkulturellen Teilhabe fokussiert auf Festivals, Publikationen und die Vermittlung. Das filmische Erbe wird durch die Cinémathèque suisse bewahrt, restauriert und zugänglich gemacht. Weiterbildungsmassnahmen sowie die Filmpromotion im In- und Ausland runden die Fördermassnahmen ab.

3 Kulturfinanzierung durch die öffentliche Hand, einsehbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > 16 - Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport > Kultur > Kulturfinanzierung > Öffentliche Kulturfinanzierung

4 Der Schweizer Stiftungsreport 2018, Basel und Zürich 2018, S. 5ff.

5 Georg von Schnurbein: Der Schweizer Stiftungssektor im Überblick – Daten, Tätigkeiten und Recht, Basel 2009, S. 35ff.

6 Bundesamt für Statistik: Kulturfinanzierung durch die Unternehmen, Neuenburg 2003, S. 32ff.