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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten
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– Filmstandortförderung (BAK): Die Filmstandortförderung Schweiz (FiSS) unterstützt Filmprojekte, welche als internationale Kopro-
duktionen mit Schweizer Beteiligung oder als «reine» Schweizer Filme anerkannt sind und deren Herstellung eine Wertschöpfung in der Schweiz erzielt. Von 2016 bis Ende 2018 konnte der Bund insgesamt 67 Filmprojekte mit einer Gesamtsumme von 16 Millionen Franken unterstützen. Diese Förderung führte bis Ende 2018 zu Zusatzinvestitionen von insgesamt 66 Millionen Franken für die Filmherstellung in der Schweiz. Insgesamt generierte die Filmstandortförderung 555 Drehtage in verschiedenen Schweizer Regionen. Gestützt auf diese Zahlen lässt sich festhalten, dass die Filmstandortförderung das Ziel einer erhöhten Wertschöpfung in der Schweiz grundsätzlich erreicht hat. Das positive Ergebnis ist aber teilweise zu relativieren: Durch die neue Filmstandortförderung ist es dem Bund bisher nicht ausreichend gelungen, die Herstellung minoritärer Koproduktionen vermehrt in die Schweiz zu bringen. Der Bund wird deshalb die Förderkriterien für minoritäre Koproduktionen vorteilhafter ausgestalten (vgl. Ziff. 2.3.6.1).
– Programm «Jugend und Musik» (BAK): Am 23. September 2012 haben Volk und Stände eine neue Verfassungsbestimmung zur För-
derung der musikalischen Bildung mit grossem Mehr angenommen. Der neue Artikel 67a BV will die musikalische Bildung stärken. Zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels wurde in der Kulturbotschaft 2016–2020 unter anderem das Programm «Jugend und Musik» (J+M) angekündigt. Es unterstützt Musiklager und Musikkurse für Kinder und Jugendliche und wurde in enger Zusammenarbeit mit den Musikorganisationen entwickelt. Seit 2016 wird das Programm etappenweise eingeführt. Bis Ende 2018 wurden 710 J+M-Leitende zertifiziert und 593 J+M-Kurse und -Lager durchgeführt. Insgesamt konnten mit dem Programm bis Ende 2018 rund 20 000 Kinder und Jugendliche erreicht werden. Das Programm befindet sich weiterhin im Aufbau und die Nachfrage steigt kontinuierlich. Eine im Laufe des 2018 durchgeführte verwaltungsexterne Evaluation stellt dem Programm ein gutes Zeugnis aus und sieht nur in wenigen Punkten einen Optimierungsbedarf (vgl. Ziff. 2.6.1).
– «Kultur und Wirtschaft» (Pro Helvetia): Zur Umsetzung ihrer Förderstrategie hat Pro Helvetia ein Unterstützungsmodell auf mehre-
ren Ebenen entwickelt. Die Stiftung knüpft wichtige Kontakte mit Vertretern von Privatwirtschaft und Industrie. Sie prüft deren Interesse und das Potential für eine Zusammenarbeit und Mitfinanzierung von Fördermassnahmen oder Projekten. Einige Partnerschaften mit interessierten Städten und Kantonen sowie mit Vertretern von Industrie und Technologie und mit anderen privaten Akteuren konnten bereits umgesetzt werden, andere sind in Vorbereitung. Die Unterstützung von innovativen, wirtschaftlich vielversprechenden Kunstprojekten wird durch Ausschreibungen sichergestellt. Die Stiftung schickt ausserdem Delegationen von Schweizer Designerinnen und Designern sowie Gameentwicklerinnen und -entwicklern an die wichtigsten internationalen Plattformen, um ihnen Präsenz und Sichtbarkeit sowie einen erleichterten Zugang zu den wichtigsten Märkten zu gewährleisten. Die internationale Positionierung der Labels «Swiss Games» und «Design Switzerland» wird auch durch spezifische Internetseiten gestärkt. In Beantwortung des Postulats Fehr 15.3114 anerkennt der Bericht des Bundesrats «Games. Ein aufstrebender Bereich des Kulturschaffens» von 2018 das kulturelle Potential der interaktiven Medien und bietet einen Überblick über ihre aktuelle Situation und Förderung in der Schweiz.14 Die Stiftung hat zudem die Integration dieser Fördermassnahmen in ihre regelmässige Tätigkeit geprüft.
– Massnahmen zur Verbreitung der Kultur im Ausland (Pro Helvetia): Neben der Optimierung der bestehenden Instrumente hat Pro
Helvetia in der Förderperiode 2016–2020 zusätzliche Massnahmen zur Stärkung der Schweizer Kultur im Ausland eingeführt:
Regelmässige Präsenz an internationalen Plattformen: Mit den seit 2016 verfügbaren Zusatzmitteln unterstützt Pro Helvetia die Schweizer Präsenz an wichtigen internationalen Festivals und Veranstaltungen aller Sparten, um die Sichtbarkeit der Kunstschaffenden im Ausland zu stärken. Neu ermöglicht oder intensiviert wurden beispielsweise Gastlandauftritte und Schwerpunkte, mehrjährige Präsenzvereinbarungen oder verbesserte Präsentationen an Fachmessen. Jährlich werden so rund 30 Präsenzen mitfinanziert, die in der Folge zu zahlreichen Engagements für die vorgestellten Schweizer Kunstschaffenden führen.
Partnerschaften und Kooperationen: Zur Intensivierung und zum Neuaufbau von Kooperationen mit kulturellen Institutionen in Europa hat die Stiftung neue Partnerschaften initiiert, welche die Zusammenarbeitsmöglichkeiten für Schweizer Kunstschaffende und die Verbreitung ihrer Werke erhöhen. So beteiligt sich Pro Helvetia beispielsweise im Bereich der Neuen Musik an einem gemeinsamen Förderprojekt mit französischen und deutschen Partnerinstitutionen, welches den Austausch und die Verbreitung von neuen Werken zwischen den beiden Sprachräumen fördert. Darüber hinaus wurde 2017/2018 eine Ausschreibung durchgeführt, mit welcher 12 grössere Kooperationsvorhaben von Schweizer Kulturakteuren verschiedener Disziplinen mit europäischen Partnern unterstützt werden.
Wettbewerbsfähigkeit: Zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der darstellenden Künste führte die Stiftung Massnahmen ein, welche die Förderung von Gastspiel-Akquisitionen in Europa, Angebote zur Professionalisierung und Vernetzung von Tourneemanagern sowie die intensivierte Promotion bei internationalen Veranstaltern umfasst.15 Dadurch konnte den international aktiven Gruppen und Compagnies eine verbesserte Ausgangslage in einem kompetitiven Umfeld ermöglicht werden.
Erschliessung neuer Regionen und Märkte: Zur Erschliessung neuer Auftritts- und Arbeitskontexte in einer kulturell dynamischen Weltregion hat die Stiftung 2017 ihr Südamerika-Austauschprogramm «Coincidencia» lanciert. Sie hat dafür Netzwerke mit lokalen Institutionen und Kunstschaffenden geknüpft und ein Team in Zürich sowie lokale Koordinatoren in São Paulo, Buenos Aires, Bogotá und Santiago de Chile eingesetzt. Ab 2018 haben die fünf bestehenden Verbindungsbüros zudem mit einer schrittweisen Ausweitung ihres Aktionsradius auf weitere Länder in ihren jeweiligen Regionen die Erschliessung neuer Räume und Märkte für den kulturellen Austausch und die Verbreitung von Schweizer Kultur verstärkt.
Entwicklung eines Promotionsmodells: 2017 wurden in den Kulturmetropolen Berlin und London ein neues Promotionsmodell eingeführt, das Schweizer Kunstschaffenden zusätzliche Unterstützung bei der Entwicklung ihrer internationalen Verbreitung bietet: Vor Ort wurden je eine Koordinatorin sowie verschiedene spartenspezifisch arbeitende Fachspezialisten mandatiert, um mit gezielten Promotions- und Vernetzungsaktivitäten der Schweizer Kunstproduktion erhöhte Sichtbarkeit und die Möglichkeit von Auftritten und Folgeengagements zu verschaffen (Bereiche Literatur, Tanz, Theater und Musik).
– Erweiterung und Sanierung des Landesmuseums Zürich in der Periode 2016–2020 (SNM): Die zentrale Neuerung des SNM in der
Förderperiode 2016–2020 war der Abschluss der Gesamtsanierung und Erweiterung des Landesmuseums Zürich: Die Bauetappen zur Sanierung des Kunstgewerbeschulflügels und Hofflügels sowie der Museumserweiterungsbau wurden im Sommer 2016 im Zeitplan fertiggestellt und schlossen unter dem veranschlagten Kostenrahmen ab. Die verbleibenden Sanierungen des West- und Ostflügels bewegen sich ebenfalls im Kostenrahmen. West- und Ostflügel sollen per 2019 bzw. 2020 in Betrieb genommen werden. Damit findet das Projekt Gesamtsanierung und Erweiterung Landesmuseum Zürich seinen geplanten Abschluss im Jahr 2020.
Per Ende 2020 werden somit alle denkmalgeschützten Flügelbauten im Einklang mit den behördlichen Auflagen betreffend Statik und Brandschutz ausgerüstet und mit zeitgemässer Haustechnik, modernen Klimavorrichtungen und behindertengerechten Installati-
14 Abrufbar unter: www.parlament.ch > Geschäfte > Geschäftsnummer > 15.3114
15 Auf die erwähnten Fördermassnahmen verweist der Bundesrat in Beantwortung der Anfrage 15.1006 Ruiz («Hilfe für von der Frankenstärke tangierte freie Tanz- und Theatergruppen»).