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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten

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Ausstellungen

Ein wichtiges Ziel der Förderperiode 2016–2020 war das Erreichen neuer Publikumssegmente. Das Programm des SNM sieht Dauerausstellungen zur Schweizer Geschichte vor sowie wechselnde Ausstellungen zu Sammlungsbeständen oder zu kulturhistorischen Themen mit Gegenwartsbezug. Die Diversität der Themensetzung vermag neue Besuchergruppen anzusprechen und zu interessieren. Dank der neuen räumlichen Möglichkeiten infolge Sanierung und Erweiterung ist insbesondere die Attraktivität des Landesmuseums in Zürich markant gestiegen.

Mit einem zeitgemässen Museumsbetrieb erreicht das SNM unterschiedliche Publikumskreise: Das Angebot für Familien wurde mit speziell konzipierten Ausstellungen erweitert. Für Schulklassen und Lehrkräfte wurden neue Formate wie halbtägige Workshops entwickelt, welche die Ausstellungen begleiten. Andere Veranstaltungsreihen sind besonders auf ein erwachsenes Publikum ausgerichtet.

Forschungs- und Bildungskooperationen

Mit Partnerinstitutionen im In- und Ausland werden regelmässig Projekte in den Bereichen Ausstellungswesen, Konservierungsforschung und Objektanalyse durchgeführt. Diese Kooperationen, beispielsweise mit dem Deutschen Historischen Museum Berlin, mit der Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana oder mit der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) vertiefen die nationale und internationale Vernetzung des SNM und ermöglichen partnerschaftliche Finanzierungen von Forschungs- und Ausstellungsvorhaben. Für Hochschulen werden auch Ausbildungsmodule über Kulturgüterhaltung und Museologie angeboten.

1.3 Nationale Zusammenarbeit in der Kulturpolitik

Die gemeinsame Plattform der verschiedenen Staatsebenen zur Diskussion kulturpolitsicher Fragestellungen ist der im Jahr 2011 von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gegründete «Nationale Kulturdialog». Er hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen in der Kulturpolitik zu verstärken. Dies geschieht gemäss Vereinbarung zwischen den Partnern einerseits durch den Austausch relevanter Informationen und andererseits durch die Abstimmung und Koordination von Massnahmen.10

Die Zusammenarbeit der verschiedenen Staatsebenen im Rahmen des «Nationalen Kulturdialogs» hat sich bewährt. Die Kulturbotschaft 2016–2020 unterstrich die Bedeutung dieser Zusammenarbeit. Für die Förderperiode 2016–2020 hat der «Nationale Kulturdialog» ein Arbeitsprogramm verabschiedet, das zeitlich auf die Kulturbotschaft des Bundes abgestimmt ist. Bis Ende 2018 konnten im Rahmen des «Nationalen Kulturdialogs» wichtige Ergebnisse erzielt werden. So haben die Partner beispielsweise Elemente für eine Strategie zur koordinierten Stärkung der kulturellen Teilhabe in der Schweiz erarbeitet und planen zu diesem Thema im 2019 eine gemeinsame Publikation. Für die Ausrichtung von Betriebsbeiträgen an Museen durch das BAK wurden die anwendbaren Fördervoraussetzungen und Förderkriterien im Hinblick auf die im Frühjahr 2017 erfolgte Ausschreibung im «Nationalen Kulturdialog» diskutiert. Ende 2018 konnte gestützt auf die aktive Mitarbeit der Fachstellen in den Kantonen und Städten erstmals eine nationale Statistik zu Denkmalpflege und Archäologie publiziert werden. Im Weiteren verabschiedeten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden gemeinsame Empfehlungen für eine bessere Koordination in der Leseförderung sowie in Bezug auf die Unterstützung von literarischen Übersetzungen und Autorenlesungen. Schliesslich soll im Sommer 2019 das «Panorama Tanz» veröffentlicht werden, welches eine Gesamtübersicht zur aktuellen Tanzförderung ermöglichen und eine wichtige Basis zur Diskussion der zukünftigen Tanzförderung in der Schweiz bieten wird.

In der Förderperiode 2021–2024 soll die Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden im Rahmen des «Nationalen Kulturdialogs» fortgesetzt werden. Das Arbeitsprogramm für die nächste Förderperiode wird im Laufe des Jahres 2020 gemeinsam diskutiert und festgelegt.

1.4 Kulturpolitik des Bundes

1.4.1 Evaluation der Kulturförderung 2016–2020

Die Kulturbotschaft 2016–2020 brachte verschiedene Neuerungen mit sich, die auf drei strategischen Handlungsachsen ausgerichtet wurden: Kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation. Im Mai 2018 liess das EDI den zuständigen Kommissionen des Parlaments einen Zwischenbericht zukommen, der die Umsetzung der Neuerungen seit dem 1. Januar 2016 zum Gegenstand hatte. Der Zwischenbericht hielt fest, dass die meisten Neuerungen gemäss Planung eingeführt wurden. Aufgrund der durch das Parlament beschlossenen Teuerungskorrekturen sowie des Stabilisierungsprogramms 2017–2019 konnten einige Neuerungen allerdings nicht oder nicht im ursprünglich vorgesehenen Umfang bzw. Zeitpunkt umgesetzt werden. Die im Zwischenbericht von Mai 2018 angekündigten nächsten Schritte in Bezug auf die einzelnen Neuerungen konnten inzwischen an die Hand genommen werden. Nachfolgend wird auf sechs Themen spezifisch eingegangen, die in der Förderperiode 2016–2020 zum Teil mit erheblichen Zusatzmitteln verbunden waren:

– Austausch von Schülern, Lehrlingen und Lehrpersonen (BAK): Gestützt auf das Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz; SpG)11 unterstützt der Bund den schulischen Austausch innerhalb der Schweiz. Austausch und Mobilität leisten einen grundlegenden Beitrag zur Verständigung der sprachlichen und kulturellen Gemeinschaften. Sie ermöglichen jungen Menschen, sich mit der kulturellen Vielfalt der Schweiz vertraut zu machen, ihre Sprachkenntnisse, ihre Sozialkompetenzen und nicht zuletzt ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern. Der Bundesrat setzt sich zum langfristigen Ziel, dass «möglichst viele Jugendliche einmal in ihrer schulischen Laufbahn an einem nationalen Austauschprojekt teilnehmen».12 Um die Kohärenz in der Förderung von Austauschaktivitäten zu verbessern, haben Bund und Kantone im 2016 die «Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität» (SFAM) gegründet und im November 2017 eine gemeinsam entwickelte «Strategie Austausch und Mobilität» verabschiedet.13 Damit wurden die strukturellen Voraussetzungen für eine qualitative und quantitative Stärkung von Austausch und Mobilität geschaffen. 2017 wurde dank zusätzlichen finanziellen Mitteln, die mit der Kulturbotschaft 2016–2020 für die Förderung des Binnenaustauschs zur Verfügung gestellt wurden, ein neues Austauschprogramm für Klassen eingerichtet. Im Jahr 2018 konnten bereits 8576 Kinder und Jugendliche (129 Austauschprojekte) an diesem Programm teilnehmen. Die Nachfrage nach dem Programm zeigt den Bedarf an dieser Art von Angeboten und die Notwendigkeit ihrer Unterstützung durch den Bund.

10 Ziffer 1 der Vereinbarung zum «Nationalen Kulturdialog» vom 25. Oktober 2011.

11 SR 441.1

12 BBl 2015 497, hier 584

13 Abrufbar unter: www.bak.admin.ch > Sprachen und Gesellschaft > Sprachen > Sprachengesetz und Sprachenverordnung > Schulischer Austausch