Vorlage Abkommen

Vernehmlassung 2019/56: Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Zulassung zum Arbeitsmarkt für eine befristete Übergangszeit infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens · 8 Seiten

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Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten

Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Zulassung zum Arbeitsmarkt für eine befristete Übergangszeit infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der

Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens AS 2019

a. Die Anforderungen in Bezug auf den Vorrang sind im Einzelfall nicht anwendbar.

b. Die persönlichen Voraussetzungen in Bezug auf die beruflichen Qualifikationen (inklusive fachliche Anforderungen) sind nicht anwendbar.

c. Die wirtschaftlichen Interessen sind im Einzelfall nicht anwendbar.

4Die Lohn- und Arbeitsbedingungen, zu denen Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs in der Schweiz beschäftigt werden, müssen den in diesem Land geltenden Standards entsprechen.

5Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs werden als Selbstständige nach den schweizerischen Rechtsvorschriften zum Arbeitsmarkt zugelassen, wobei Folgendes gilt:

a. Die persönlichen Anforderungen in Bezug auf die beruflichen Qualifikationen (inklusive fachliche Anforderungen) sind nicht anwendbar.

b. Die wirtschaftlichen Interessen sind im Einzelfall nicht anwendbar.

Art. 5 Grundsätze der Zulassung von Arbeitnehmenden und

Selbstständigen aus der Schweiz im Vereinigten Königreich

1Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Abkommens besteht im Vereinigten Königreich kein Kontingentsystem, und das Abkommen begründet keine Verpflichtung, ein Kontingent für Schweizer Staatsangehörige zu schaffen.

2Schweizer Staatsangehörige, die in das Vereinigte Königreich einreisen möchten, um dort eine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmende oder Selbstständige aufzunehmen, werden nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zugelassen, wobei Folgendes gilt:

a. Die Lohn- und Arbeitsbedingungen, zu denen die Schweizer Staatsangehörigen im Vereinigten Königreich beschäftigt werden, entsprechen den in diesem Land geltenden Standards.

b. Die wirtschaftlichen Interessen («Resident Labour Market Test») sind nicht anwendbar.

c. Die fachlichen Anforderungen sind nicht anwendbar.

Art. 6 Berufliche Mobilität

Schweizer Staatsangehörige und Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die in den Geltungsbereich dieses Abkommens fallen, geniessen geografische und berufliche Mobilität im Vereinigten Königreich und in der Schweiz.